Steuerbefreiung
Wenn du von finanziellen Vorteilen profitieren willst, solltest du dich mit dem Thema Steuerbefreiung auseinandersetzen. Es gibt viele Möglichkeiten, von dieser Befreiung zu profitieren. Die wichtigsten haben wir dir in diesem Artikel aufgezeigt. Aber sei dir sicher, mithilfe eines Steuerberaters kannst du für dich sicher weitaus mehr herausschlagen.
Was bedeutet Steuerbefreiung?
Der Begriff Steuerbefreiung steht für bestimmte Einkommensteile die klar von der jeweiligen Steuer ausgenommen werden. Das gilt auch für Umsätze oder Sachverhalte. Ein Beispiel, aus denen dir die Steuerbefreiung bekannt sein sollte, ist die Wohnungsmiete. Denn diese ist befreit von der Umsatzsteuer. Weitere bedeutende Umsatzsteuerbefreiungen findest du hier:
- Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1a) in Verbindung mit § 6 UStG, das gilt für Exporte in Drittlandgebiete wie zum Beispiel USA oder Schweiz, und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr im Sinne des § 7 UStG.
- Innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 b)in Verbindung mit § 6a UStG. Dies gilt für das sogenannte übrige Gemeinschaftsgebiet. Sprich in EU-Länder, wie Frankreich oder Italien.
- Bank- oder Finanzgeschäfte im Sinne des § 4 Nr. 8 UStG.
- Immobilienverkäufe im Sinne des § 4 Nr. 9 a) UStG. Aber nur, wenn diese durch die Grunderwerbsteuer belastet sind.
- Versicherungsumsätze im Sinne des § 4 Nr. 10 UStG.
- Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 4 Nr. 12 UStG.
- Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und weitere nach § 4 Nr. 14 UStG. Dies gilt, wenn es sich um Heilbehandlungen handelt.
- Schul- und Bildungsleistungen im Sinne des § 4 Nr. 21 und 22 UStG.
Allerdings bedeutet diese Art der Steuerbefreiung nicht unbedingt, dass kein Vorsteuerabzug durch den liefernden oder leistenden Unternehmer mehr geleistet werden muss. Es steht in § 15 Absatz 2 UStG geschrieben, dass der Vorsteuerabzug im Grundsatz Lieferungen und Leistungen auszuschließen ist. Das gilt aber nach § 15 Absatz 3 UStG nicht für die Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei denen der Vorsteuerabzug nicht auszuschließen ist. Hierbei kommen die echte und die unechte Steuerbefreiung zum Tragen, welche dir im weiteren Verlauf dieses Artikels erklärt werden.
Persönliche oder sachliche Steuerbefreiung: Wo liegt der Unterschied?
Die persönliche Steuerbefreiung setzt am Steuersubjekt an. Als Steuersubjekt wird der Steuerpflichtige angesehen. Bei der sachlichen Befreiung von der Steuer setzt am Steuerobjekt an. Hierbei geht es um den Gegenstand der Besteuerung. Um die persönliche Steuerbefreiung geht es zum Beispiel bei einer Steuerbefreiung für Verwandte bei der Grunderwerbsteuer. Allerdings nur dann, wenn diese Verwandten in direkter Linie zu dir stehen. Die sachliche Steuerbefreiung tritt ein, wenn du eine Steuerbefreiung der Umsätze aus Vermietung und Verpachtung vorliegen hast.
Beispiele von Steuerbefreiung
Einkommensteuer: Hierbei ist nach § 3 Nr. 26 EStG die sogenannte Überleitungspauschale für nebenberufliche Tätigkeiten steuerfrei. Allerdings nur bis höchstens 2.400 Euro.
Umsatzsteuer: Hier gilt als Steuerfrei die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG.
Gewerbesteuer: Als Steuerbefreit gelten die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten nach § 3 Nr. 1 GewStG
Körperschaftssteuer: Hier gelten als Steuerbefreit die politischen Parteien und deren Gebietsverbände nach § 5 Nr. 7 KStG. Das gilt ebenso für die kommunale Wählervereinigungen und deren Dachverbände.
Steuerbefreiung bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 4 UStG)
Zu den Rechtsgrundlagen, für die Steuerbefreiung bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, gehören die Artikel 131 bis 166 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nach §§ 4 und 6 bis 8 UStG. Die Wirkung für den Vorsteuerabzug ergibt sich je nach Art der Befreiung.
Unechte Steuerbefreiung
Bei der unechten Steuerbefreiung ist der Vorsteuerabzug auszuschließen. Hierfür gilt § 15, Absatz 2 UStG. Allerdings greift die Rückausnahme nach § 15 Absatz 3 UStG nicht. Die Folgen bei der unechten Steuerbefreiung sind:
- Umsätze, die als steuerfrei bezeichnet werden, sind nicht immer vollkommen steuerentlastend.
- Es entsteht eine Wettbewerbsverzerrung. Und zwar durch die Kumulationswirkung.
- Nachteilige Wirkungen der unechten Steuerbefreiung kann über § 9 UStG vermieden werden, allerdings geht dies nur in bestimmten Fällen.
- Von der Umsatzsteuer entlastet wird nur die eigene Wertschöpfung des befreiten Unternehmens.
Echte Steuerbefreiung
Als echte Steuerbefreiungen gelten solche, die nicht vom Vorsteuerabzug auszuschließen sind. Die Folgen der echten Steuerbefreiung sind:
- Umsätze, die von Gesetz als „steuerfrei“ bezeichnet werden, sind steuerentlastend. Und zwar im vollen Umfang.
Hinweis
Durch überzogene formale Anforderungen (an den Buch- und Belegnachweis) können administrative Belastungen und Steuerrisiken ausgelöst werden. Das heißt, der internationale Handel im Binnenmarkt wird erschwert.
Einzelne Paragrafen zur Steuerbefreiung
§ 3 Nr. 26 EStG Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Tätigkeiten bis höchstens jedoch 2.400 Euro. Das bedeutet, dass Du als:
- Ausbilder
- Dozent
- Pfleger
- Erzieher
- Künstler
tätig bist und mit der Überleitungspauschale bis zu 2.400 Euro jährlich verdienst, ohne dies versteuern zu müssen. Allerdings gilt die Nebenberuflichkeit nur, wenn du nicht mehr als ein Drittel der Zeit für diese Tätigkeit verwendest, als für deinen Hauptberuf. Wobei der Hauptberuf kein muss ist. Du kannst auch Hausfrau/-mann, Student oder Arbeitslos sein.
Wichtig
Die Begünstigung erfolgt nur dann, wenn deine Tätigkeit eine bestimmte Ausrichtung hat. Sprich, du arbeitest künstlerisch, pädagogisch oder pflegst alte, kranke oder behinderte Menschen.
§ 3 Nr. 1 GewStG besagt, dass die staatlichen Lotterieunternehmen, die zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit ihren der Spielbankabgabe unterliegenden Tätigkeiten, von der Gewerbesteuer befreit sind.
§ 5 Nr. 7 KStG gilt für politische Parteien und ihre Gebietsverbände sowie kommunale Wählervereinigungen und ihre Dachverbände. Aberd er Paragraf gilt nur, wenn diese nicht von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind. Und zwar nach § 18 Absatz 7 des Parteigesetzes. Wenn allerdings ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, gilt die Steuerbefreiung als ausgeschlossen.
Um von der KFZ-Steuerbefreiung zu profitieren, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Geregelt sind die Ausnahmen, um steuerbefreit zu sein, in § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Ausnahmen sind folgende:
- Diplomatenfahrzeuge, welche von der Polizei, der Feuerwehr, dem Zoll oder dem Katastrophenschutz verwendet werden.
- Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen.
- Behinderung des Autofahrers. Allerdings gibt es hierbei zwei Stufen der Vergünstigung. Und es ist wichtig zu wissen, dass bei einer Steuervergünstigung nicht jeder das Auto fahren darf. Hierzu gibt es die Ausnahmen, wenn Fahrten übernommen werden, die dem behinderten Menschen zur Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.
- Der Besitz eines Elektrofahrzeugs, wenn es in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen wird. Dann kann es zu einer Befreiung der Steuer von zehn Jahren kommen.
Fazit zur Steuerbefreiung
Es gibt viele Bereiche, in denen die Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung zum Tragen kommt. Sinnvoll ist es, sich direkt an einen Steuerberater zu wenden. Denn, dieser weiß genau, wie er die Befreiung für dich geltend machen kann.