Einkommensteuer
Wie der Name bereits vermuten lässt, bildet das Einkommen der (natürlichen) Bürger die Grundlage für die Höhe der zu entrichtenden Steuer. In Deutschland ist die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
Wer zahlt Einkommensteuer?
Hierbei gilt, dass die oben erwähnten, natürlichen Personen sowohl ihr Einkommen aus selbstständiger als auch aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern müssen. Die Einkommensteuer, die du zahlst, basiert auf dem dazugehörigen Einkommensteuergesetz. Die hier enthaltenen Bestimmungen regeln alle dazugehörigen Vorgehensweisen.
Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Um festzustellen, wie hoch deine individuell zu entrichtende Einkommensteuer ist, kann einfach die jeweils aktuelle Einkommensteuertabelle zu Rate gezogen werden.
Die entsprechenden Beträge sind gestaffelt. Das bedeutet: Wer über die exakte Höhe seines Einkommens im jeweiligen Abrechnungszeitraum informiert ist und seine Steuerklasse kennt, kann seine Steuerbelastung einfach in der Tabelle ablesen.
Besonders wichtig ist hierbei, dass die Berechnung deines Einkommens natürlich auf Basis entsprechend vorgegebener Richtlinien erfolgt. Das bedeutet: Der Steuerzahler zieht Kosten, die im Zusammenhang mit seiner Erwerbstätigkeit stehen, vom Gesamtbetrag ab. Klassische Kosten, die die Gesamtsteuerlast entsprechend mindern, sind zum Beispiel Fahrtkosten.
Einkommensteuer oder Lohnsteuer – das ist der Unterschied!
Die Begriffe „Einkommensteuer“ und „Lohnsteuer“ werden im täglichen Sprachgebrauch immer noch oft vermischt. Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied: die Lohnsteuer bezieht sich auf Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit. Mit Hinblick auf die Einkommensteuer existieren hier jedoch keine Unterschiede zwischen Unternehmer und Arbeitgeber.
Oder anders: Arbeitnehmer, die über mehr als eine Einkommensart verfügen (und beispielsweise zusätzlich selbstständig sind oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung haben) sind einkommensteuerpflichtig.
Wann ist die Einkommensteuer fällig?
Wie mit Hinblick auf andere Steuerarten, gelten auch bei der Einkommensteuer bestimmte Fristen, zu denen du melden bzw. zahlen musst. Der Stichtag ist hier -laut aktueller Gesetzgebung- der 31. Mai. An diesem Tag musst du deine Einkommensteuererklärung für das entsprechende Vorjahr abgeben.
Weiterhin hast du auch die Möglichkeit, Vorauszahlungen auf deine Einkommensteuer zu leisten. In manchen Fällen bestimmt das Finanzamt auch selbst darüber, ob und wie viel du hier „anzahlen“ musst. Die entsprechenden Stichtage sind hierbei der:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Das Finanzamt erstellt schlussendlich den finalen Steuerbescheid. Um eine eventuelle Nachzahlung zu leisten, hast du dann, nach der Bekanntgabe, einen Monat lang Zeit.
In bestimmten Fällen kann auch ein Antrag auf eine Stundung bzw. Ratenzahlung beim Finanzamt gestellt werden. Ob dieser jedoch stattgegeben wird oder nicht, ist wiederrum von mehreren Faktoren abhängig. Im Zweifel hilft dir hier auch ein (online) Steuerberater weiter.
Prinzipien der Einkommensteuer
Natürlich musst du beim Erstellen deiner Einkommensteuererklärung nach bestimmten, vom Gesetz vorgegebenen Prinzipien vorgehen. Hierbei handelt es sich um:
- das Leistungsfähigkeitsprinzip – Das Prinzip besagt, dass Bürger mit einem nahezu identischen Einkommen gleich viele Steuern zahlen.
- den Grundsatz der Individualbesteuerung –Laut dem Grundsatz der Individualbesteuerung beziehen sich sowohl der progressive Einkommensteuertarif als auch die entsprechende Bemessungsgrundlage auf die jeweils einzelne, natürliche Person. So kommt es beispielsweise auch zu einer schlussendlichen Aufteilung der Einkommen von Ehepartnern, um diese nicht durch eine zu hohe, progressive Steuerbelastung zu benachteiligen.
- das Markteinkommensprinzip – Das Markteinkommensprinzip bezieht sich auf insgesamt sieben Einkommensarten, schließt jedoch Erträge, die ihren Ursprung fernab des Marktes haben, aus. Daher unterstehen beispielsweise auch Erbschaften nicht dem Einkommensteuerrecht.
- das Prinzip der Abschnittsbesteuerung – Die Abschnittsbesteuerung basiert auf dem so genannten Jahrestarif. Somit wird sichergestellt, dass der Staat mit fortlaufenden Einnahmen bedacht werden und entsprechend „planen“ kann.
- das Prinzip der Einmalerfassung – Die Einmalerfassung soll einer Doppelbesteuerung vorbeugen. Dieses Prinzip legt unter anderem auch fest, dass du deine Steuererklärung „nur“ einmal im Jahr abgibst.
Einkommensteuergesetz – Was muss versteuert werden?
Laut Einkommensteuergesetz zahlst du auf insgesamt sieben Einkunftsarten Steuern. Diese berücksichtigst du natürlich dann auch im Rahmen deiner Steuererklärung. Es wäre dementsprechend falsch, anzunehmen, dass wirklich JEDES Einkommen zu versteuern sei.
Klassisches Beispiel: gewinnst du im Lotto (egal, ob lediglich 5 Euro oder eine Million) muss der reine Gewinnbetrag nicht versteuert werden. Achtung! Legst du das Geld an und erhältst Zinsen, fallen diese sehr wohl in die Besteuerungspflicht!.
Steuerpflichtige Einkommensarten
Hier findest du die steuerlichen Einkommensarten in der Übersicht. Du musst Erträge aus:
- Gewerbebetrieb
- Land- und Fortwirtschaft
- Kapitalvermögen
- Vermietung
- Verpachtung
- selbstständiger Tätigkeit
- sonstige Einkünfte laut Auffangparagraf 22 (EstG)
in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Abzugsfähige Betriebsausgaben
Selbstverständlich hast du im Gegenzug jedoch auch das Recht, die Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der entsprechenden Tätigkeit stehen, von deinem Einkommen wieder abzuziehen. So vermindert sich die an den Staat zu zahlende Einkommensteuer. Doch welche Kosten darfst du hierbei berücksichtigen?
Klassische Beispiele sind hierbei:
- Personalkosten
- Abschreibungen
- Mietkosten
- Fahrtkosten
- Einkäufe von Waren und Dienstleistungen
- die abziehbare Vorsteuer
- die abgeführte Umsatzsteuer
Beachte in diesem Zusammenhang jedoch auch immer, dass die Kosten, die du von deinem Einkommen abziehst auch wirklich in einer direkten Verbindung zu deinem Unternehmen bzw. deiner beruflichen Tätigkeit stehen müssen.
Die Höhe der Einkommensteuer berechnen
Die gute Nachricht: die Berechnung der Einkommensteuer erweist sich -gerade mit ein wenig Übung- oft als einfacher, als zunächst angenommen. Die Basis für den entsprechenden Betrag bildet eine (mehr oder weniger) einfache Formel.
Hierbei gilt:
- Addiere deine Einkünfte aus allen (!) sieben Einkommensarten zusammen. Somit erhältst du zunächst einen Gesamtbetrag.
- Von diesem Gesamtbetrag ziehst du gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag bzw. den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab.
- Das Ergebnis stellt den Gesamtbetrag der Einkünfte dar.
- Nun ziehst du weitere Summen (den Verlustabzug, etwaige Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen) ab.
- Die Summe, die du hieraus errechnet hast, ist dein Einkommen.
- Von diesem darfst du dir etwaige Kinderfreibeträge und den Härteausgleich abziehen.
- Nun weißt du, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist.
Beim Berechnen der Einkommensteuer fällt schnell auf, dass dich sicherlich nicht jeder Posten betreffen wird. Vielleicht bist du kinderlos oder hast keine außergewöhnlichen Belastungen, die du angeben kannst? Wichtig ist es, die Aktualität der Zahlen und Angaben unbedingt jedes Jahr aufs Neue zu überprüfen.
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz?
Hast du die oben genannten sieben Rechenschritte durchgeführt und somit dein zu versteuerndes Einkommen errechnet, kannst du anhand der jeweils aktuellen Einkommensteuertabelle ablesen, wie hoch deine zu entrichtende Steuerlast ist. Die entsprechenden Auflistungen berücksichtigen dann auch zudem den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Besonders interessant sind hierbei jedoch auch die folgenden zwei Faktoren:
- Freibeträge – Im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung hast du das Recht dazu, gewisse Freibeträge für dich in Anspruch zu nehmen. Diese beziehen sich nicht nur auf dein Einkommen, sondern beispielsweise unter anderem auch auf die Anzahl deiner Kinder. Die Höhe der geltenden Freibeträge ändern sich kontinuierlich.
- Einkommensteuerrechner – Bei einem Einkommensteuerrechner handelt es sich um ein unglaublich praktisches Tool, das dir dabei hilft, deine Steuerzahllast schon im Vorfeld (beispielsweise auf der Basis eines von dir geschätzten Betrages) grob einschätzen zu können. Nachdem du dein zu versteuerndes Einkommen im hierfür vorgesehenen Feld eingegeben hast, wird dir (auf Basis der jeweils geltenden Freibeträge) deine voraussichtliche Zahllast angezeigt.
Die Einkommensteuererklärung – oft weniger nervenaufreibend als erwartet
Leider ruft der Gedanke an das Erstellen einer Einkommensteuererklärung bei vielen Steuerzahlern immer wieder Schweißperlen auf der Stirn hervor. Die Betroffenen fragen sich nicht selten, wozu sie überhaupt eine Steuererklärung erstellen müssen und fürchten (oft zu Unrecht) immense Nachzahlungen.
Sieh es jedoch so: eine Einkommensteuererklärung kann auch die Chance für dich darstellen, zu viel gezahlte Steuern wieder erstattet zu bekommen. Zudem nimmt dir der Automatismus moderner Software einen Großteil deiner Arbeit ab.
Nach Eingabe deiner Daten übermittelst du diese ganz einfach an die zuständige Finanzbehörde. Solltest du dir unsicher sein, welche Kosten du in welcher Höhe angeben darfst, ist es auch sinnvoll, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten.
Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Mühe. Netter Nebeneffekt: die Kosten für den Steuerberater kannst du in der Regel -wenn sie im Zusammenhang mit einer beruflichen Veranlassung stehen- ebenfalls geltend machen.