Bilanzgewinn
Definition und Ermittlung
Bei dem Wort Bilanzgewinn handelt es sich um einen handelsrechtlichen Begriff. Allerdings ist er nicht mit dem tatsächlichen, im Geschäftsjahr entstandenen Gewinn, zu verwechseln. Denn selbst wenn ein Verlust entsteht, ist es möglich, einen Bilanzgewinn auszuweisen. Dieser entsteht nach Korrektur um den Gewinnvortrag aus den Vorjahren. Und zwar als Jahresüberschuss. Das betrifft auch Entnahmen beziehungsweise Einstellung in Rücklagen zur Gewinnverwendung.
Zudem ist der Bilanzgewinn für Aktionäre von Bedeutung. Denn den entstandenen Betrag bekommen sie von der Gesellschaft maximal ausgeschüttet. Hier ist allerdings zu beachten, dass nicht automatisch davon auszugehen ist, dass die Ausschüttung so auch passiert. Entscheidet die Gesellschaft zum Beispiel einen Teil des Jahresüberschusses zur Eigenkapitalerhöhung in Rücklagen einzustellen, verringert sich hierdurch die Ausschüttung.
So kannst du den Bilanzgewinn berechnen & ermitteln
Vom Jahresüberschuss musst du einige Werte berücksichtigen, um von einem Bilanzgewinn oder -verlust zu sprechen. Es handelt sich um Gewinn- oder Verlustvortrag, Entnahmen aus Kapitalrücklagen, Entnahmen aus Gewinnrücklagen und Einstellung in Gewinnrücklagen. Anhand der folgenden Übersicht erkennst du, wie du die Ermittlung vornimmst:
Berechnung:
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag |
+/- Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr + Entnahme aus Kapitalrücklage + Entnahme aus Gewinnrücklage – Einstellung in Gewinnrücklage |
= Bilanzgewinn / -verlust |
Unter Entnahme aus Kapitalrücklage fallen die Punkte:
- gesetzliche Rücklage
- Rücklage für Anteile aus einem Unternehmen, welches herrschend oder mehrheitlich beteiligt ist
- Satzungsmäßige Rücklage
- andere Gewinnrücklage
Bei dem Punkt Einstellung in die Gewinnrücklage sind die vorstehenden Kriterien ebenfalls zu beachten.
Unser Tipp!
Mit einer Buchhaltungssoftware kannst du ganz einfach deinen Bilanzgewinn berechnen & ermitteln. Vor allem Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen greifen gern auf eine verlässliche Software zurück.
Beispielrechnung
Mithilfe eines Beispiels für die Ermittlung des Bilanzgewinns lässt sich die Berechnung einfacher verstehen.
Stell dir vor, dein Unternehmen hat einen Jahresüberschuss von 100.000 Euro erwirtschaftet. Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 50.000 Euro. 80.000 Euro möchtest du als Gewinnrücklagen einstellen. Dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
Jahresüberschuss | 100.000 Euro |
+ Gewinnvortrag – Gewinnrücklage | 50.000 Euro 80.000 Euro |
= Bilanzgewinn | 70.000 Euro |
Was besagt das Handelsgesetzbuch (HGB) über das Ausweisen des Bilanzgewinns?
Laut § 268 Absatz 1 Handelsgesetzbuch ist es möglich, die Bilanz unter der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. Gleiches gilt für die teilweise Verwendung des Jahresergebnisses. Wenn diese Verwendung eintritt, kommt anstelle der Posten „Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag“ und „Gewinnvortrag oder Verlustvortrag“ der Punkt „Bilanzgewinn oder Bilanzverlust„. Besteht ein Gewinn- oder Verlustvortrag, so ist dieser in den Posten „Bilanzgewinn oder Bilanzverlust“ miteinzubeziehen. Außerdem muss dieser Punkt gesondert in der Bilanz angegeben werden. Hierzu besteht auch die Möglichkeit, die Angabe im Anhang zu machen.
Wie verhält es sich mit der Verwendung und Ausschüttung des Bilanzgewinns?
Wird die Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt, entsteht ein Bilanzgewinn. Hierfür ist allerdings der Zeitpunkt der Bilanzaufstellung entscheidend. Denn, wenn zu dem Zeitpunkt der Beschluss zur Gewinnverteilung nicht gefasst wurde, gilt der gesamte Jahresüberschuss als zu verteilen. Dies gilt ebenso, wenn keine Ergebnisverwendung durch Satzung oder Gesetz vorgeschrieben ist. Der Bilanzgewinn setzt sich demnach aus dem Jahresüberschuss und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zusammen.
Bei der Ausschüttung handelt es sich um die Zahlung der Unternehmen für die Anteilseigner. Je nach Gesellschaftsform unterscheidet sich die Bezeichnung hierfür. Bei Aktionären handelt es sich um eine Dividende. Aber in Unternehmen kann es sich um Begriffe wie: Bonus, Gratisaktien, Bezugsrechte oder Liquiditätserlöse handeln. OHG-Gesellschafter und Privatunternehmen nennen dies Entnahme und GmbH-Gesellschafter hingegen erhalten eine Gewinnausschüttung.
In der Regel findet die Ausschüttung einmal pro Jahr statt. Je nach Profitabilität und Kapitalbedarf entscheidet sich die Höhe. Zum Beispiel darf ein Unternehmen trotz hoher Gewinne die Ausschüttung gering halten oder ganz auf eine Auszahlung verzichten. Anstelle dessen hat ein Unternehmen die Möglichkeit, den Gewinn in Forschung und Wachstum zu investieren. Für Aktiengesellschaften und GmbHs hingegen gibt es gesetzliche Regelungen. Hier sind die Unternehmen verpflichtet, erst Gewinnrücklagen zu schaffen. Danach dürfen sie Teile des Gewinns ausschütten.
Hinweis:
Wenn du deine Angestellten an dem Gewinn beteiligen möchtest, erweist sich eine Gehaltserhöhung als sinnvoll.
Was bedeutet Thesaurierung im Bilanzwesen?
Bei einer Thesaurierung spricht man im Rechnungswesen von bilanziellen Maßnahmen. Hierbei geht es um die Einbehaltung von Gewinnen, die nicht zur Gewinnausschüttung führen. Generell ist das Interesse an Gewinnausschüttung in Unternehmen, als Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit, hoch. Denn, wenn Gewinne zum Teil oder ganz thesauriert werden, besteht die Möglichkeit, dass Aktien an Attraktivität verlieren. Aufgrund der geringeren Nachfrage fallen diese dann im Kurs.
Welche Gründe gibt es für eine Thesaurierung und wie wird diese gehandhabt?
Gewinnthesaurierungen gelten als Selbstfinanzierung. So machen sich die Unternehmen unabhängig von Kreditaufnahmen oder externen Kapitalerhöhungen. Außerdem verbessern sie die Eigenkapitalquote. Dies wiederum führt über eine höhere Bonität zu besserem Rating. Um bei Investitionen die bisherige Eigenkapitalquote zu erhalten, werden Gewinne einbehalten. Sind externe Kapitalquellen schwer zu schließen, kann die Selbstfinanzierung über Gewinne somit die einzige Finanzierungsquelle sein.
Generell stellt die Thesaurierung eine Gewinnverwendung dar. Dies ist wichtig, damit du sie beim Jahresabschluss korrekt platzierst. Die richtige Stelle ist nach dem Posten Jahresabschluss. Denn einbehaltene Gewinne sind ausschließlich den Gewinnrücklagen zuzuführen. Eine weitere Option ist der Posten Gewinnvortrag. Hier kannst du den einzubehaltenden Gewinn auf neue Rechnungen vortragen.
Was geschieht bei einem Bilanzverlust und einem fiktiven Bilanzgewinn?
Neben dem Bilanzgewinn gibt es natürlich auch den Verlust. Bei der Ermittlung ist der Bilanzverlust anstelle von dem Bilanzgewinn einzuordnen. Der Unterschied ist, dass bei einem Verlust keine Verwendungsbeschlüsse zu fassen sind. Somit bleibt dieser bestehen und kommt im Folgejahr automatisch in die Kategorie Verlustvortrag. Die Vorschrift, den Verlustvortrag in einer Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben, gilt allerdings nur für die AG. In der Regel wird der Bilanzverlust von Unternehmen vermieden. Und zwar durch die Auflösung von gleich hohen Gewinnrücklagen.
Handelt es sich um Organschaftsverhältnisse mit Gewinnabführungsverträgen, ist der Gewinn, welcher als Aufwand erfasst und an die Muttergesellschaft abgeführt wird, der abhängigen Gesellschaft als Jahresüberschuss zuzurechnen. Der abzuführende Gewinn dient nur der Darstellung für die beherrschende Gesellschaft. Sprich, er hat Erläuterungscharakter, ist aber kein Teil des Jahresabschlusses. Dann handelt es sich um einen fiktiven Bilanzgewinn. Für die Tochtergesellschaft bedeutet dies, dass der Bilanzgewinn regelmäßig „null“ ist.