Bilanz
Entsprechend der handelsrechtlichen Regelungen sind Unternehmen dazu verpflichtet, einmal im Jahr eine Bilanz zu erstellen, die das laufende Geschäftsjahr am Bilanzstichtag abschließt. Im Rechnungswesen und der kaufmännischen Buchführung wird der letzte Tag eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres als Bilanzstichtag bezeichnet. Die Daten, die an diesem letzten Tag des Jahres erhoben werden, bilden die Basis für den Jahresabschluss. Hintergrund ist eine periodengerechte Ermittlung des Unternehmenserfolges.
Bilanzstichtag
Die an diesem Tag erstellte X ist verbindlich, selbst dann, wenn sich nur wenige Tage später Ereignisse einstellen, die die Vermögenslage des Unternehmens grundlegend verändern, zum Beispiel ein Brand. Der Bilanzstichtag kann, muss aber nicht zwingend der 31.12 sein. Es kann auch jeder andere Tag im Geschäftsjahr sein, denn das Handelsgesetz schreibt lediglich den Bilanzstichtag nach dem Ablauf von 12 Monaten vor. Dieser ist dann beizubehalten. Von der Verpflichtung zur Bilanzerstellung sind Firmen, die weniger als 50.000 Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaften freigestellt. Auch Freiberufler sind nicht dazu verpflichtet, eine X zum Ende des Geschäftsjahres zu erstellen.
Warum wird eine Bilanz erstellt?
Die X stellt Vermögens- und Kapitalwerte gegenüber. Das Vermögen wird als Aktiva bezeichnet, das Kapital als Passiva. Beide Seiten müssen eine exakt übereinstimmende Wertgleichheit aufweisen. Es handelt sich um eine ausgleichende und summarische Gegenüberstellung von Vermögenswerten. Der Begriff geht auf die lateinische Sprache zurück und bedeutet Waage. Daher wird diese Wertgleichheit auch als Bilanzgleichung bezeichnet. Unter dem Strich steht die Bilanzsumme, die gemäß § 267 HGB eine der Größenkriterien darstellt.
Die Vermögens- und Kapitalwerte eines Unternehmens müssen inhaltlich exakt bestimmt werden. Die einzelnen Werte werden auf der Aktiv- und Passivseite bilanziert. Eine X nimmt demzufolge immer eine Bewertung der ausgewiesenen Vermögens- und Kapitalwerte vor. Dieser Buchhaltungsvorgang wird als „Bilanz der Höhe nach“ und als statische Bilanztheorie bezeichnet, da die Aufgabe stets darin besteht, Vermögen und Schulden gegenüberzustellen, um am Bilanzstichtag das Reinvermögen und das Schuldendeckungspotenzial zu ermitteln.
Der Bilanzansatz gemäß § 246 regelt, welche Posten aufzunehmen sind. Diese Regelung wird als „Bilanzierung dem Grunde nach“ bezeichnet. Entsprechend dem Vollständigkeitsgebot werden alle Vermögenswerte, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten des Unternehmens bilanziert. § 266 Handelsgesetzbuch bestimmt den Aufbau für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaft oder GmbH. § 265 HGB erlaubt eine weitere Untergliederung der Bilanzposten durch Hinzufügen weiterer Bilanzposten und das Bilden von Zwischensummen.
Aufbau einer Bilanz
Aktiv-Seite
– Anlagevermögen (auf lange Sicht genutzte Güter)
– Umlaufvermögen (kurzzeitig genutzte Güter)
– Rechnungsabgrenzungsposten
– aktive latente Steuern
– aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung
– Fehlbetrag, der ggf. nicht durch Eigenkapital gedeckt ist
Passiv-Seite
– Eigenkapital
– Rückstellungen
– Fremdkapital (Verbindlichkeiten)
– Rechnungsabgrenzungsposten
– passive latente Steuern
auf der Aktiv-Seite stehen:
Anlagevermögen
Vermögenswerte werden als Aktiva auf der linken Seite ausgewiesen. Hierzu gehören Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Immobilien und Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen und immaterielle Werte wie Markenrechte und Patente. Diese Posten werden dem Anlagevermögen zugerechnet, weil es sich um langfristig genutzte Güter handelt, die teilweise eine geringe Liquidität aufweisen. Es besteht demzufolge eine lang- bis mittelfristige Kapitalbindung.
Umlaufvermögen
Die Aktiv-Seite weist ferner das kurzfristig genutzte Umlaufvermögen auf. Hierzu gehören Rohstoffe und Vorprodukte, fertig produzierte aber noch nicht verkaufte Waren, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Kassenbestand.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten finden sich auf beiden Seiten. Dieser Posten bezeichnet Ausgaben, die verschiedenen Rechnungsperioden zugeordnet werden. Auf der Aktiv-Seite beschreibt der Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag getätigt werden, die Leistung hierfür erfolgt jedoch erst nach diesem Stichtag. Ein Beispiel ist im Voraus bezahlte Miete für ein Gebäude, das jedoch erst später genutzt wird. Aktiv latente Steuern bezeichnen Steuervorteile, die sich aus der Steuer- und Handelsbilanz aufgrund unterschiedlicher Bewertungen ergeben. Aktive Unterschiedsbeträge aus der Vermögensverrechnung können auf die betriebliche Altersvorsorge zurückgehen.
Muster-Vorlage für deine Bilanz
Im Folgenden kannst du dir eine Vorlage zur Erstellung deiner Bilanz herunterladen. Wenn du das Risiko von sich einschleichenden Fehlern minimieren möchtest, kannst du dir alternativ die Anschaffung einer Buchhaltungssoftware überlegen.
Welche Schlüsse lässt eine Bilanzanalyse zu?
Die Aktiv-Seite zeigt dem Betrachter, welche Vermögenswerte die bilanzierende Firma besitzt und wie sich diese auf die aufgeführten Posten verteilt. Eine Analyse wie das Unternehmen finanziell und betriebswirtschaftlich aufgestellt ist, ist mit der Aktiv-Seite nicht möglich. Erst eine Analyse der Aktiv- und Passivposten gibt die Möglichkeit, den Zusammenhang zwischen Kapitalverwendung und Kapitalaufbringung zu erkennen. Diese zeigt wie es um die Liquidität und die Zukunftsfähigkeit des bilanzierenden Unternehmens bestellt ist. Kurzfristiges Kapital sollte nicht zur Finanzierung von langfristig genutzten Anlagevermögen eingesetzt werden.
auf der Passiv-Seite stehen:
Fremdkapital
Auf der rechten Seite stehen die Posten, die als Passiva ausgewiesen werden. Die Passiv-Seite weist aus, aus welchen Quellen das Unternehmensvermögen stammt und die Aktiv-Seite, wofür es verwendet wurde. Auf der Passiv-Seite spielen die Posten Eigenkapital und Fremdkapital eine wichtige Rolle. Die Passiv-Seite beschreibt demzufolge die Mittelherkunft. Eigenkapital und Fremdkapital sind eindeutig voneinander abzugrenzen, da es sich um zwei unterschiedliche Finanzierungsquellen handelt. Die Aktiv-Seite beschreibt, wofür die auf der Passiv-Seite ausgewiesenen finanziellen Mittel konkret verwendet wurden.
Eigenkapital
Das Eigenkapital stammt wie der Begriff bereits vermuten lässt, aus eigenen finanziellen Mitteln des Unternehmens. Dieser Posten umfasst Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und gezeichnetes Kapital. Fremdkapital hingegen beschreibt Verbindlichkeiten gegenüber dritten Parteien, da dieses nicht aus eigenen Mitteln stammt, sondern eine Fremdfinanzierung darstellt. Fremdkapital kann von verschiedenen Geldgebern stammen und beschreibt sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber externen Geldgebern, zum Beispiel Banken oder privaten Geldgebern. Dabei kann es sich um langfristige Finanzierungen oder kurzfriste Darlehen handeln. Dieser Posten beinhaltet außerdem sämtliche Verbindlichkeiten, die im Laufe eines Geschäftsjahres entstehen, zum Beispiel Steuern oder Rechnungen, die noch zu zahlen sind. Als Fremdkapital werden alle Geldsummen ausgewiesen, die mit Sicherheit oder aller Wahrscheinlichkeit zurückgezahlt werden.
Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen
Jedes Unternehmen ist zudem verpflichtet, Rückstellungen für bestimmte Zwecke vorzunehmen. Dazu gehören Rückstellungen für Betriebsrenten, Steuerzahlungen und drohende Verluste. Gleichfalls auf der Passiv-Seite werden die Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Mit dieser Methode werden Werte der richtigen Rechnungsperiode, zum Beispiel einem bestimmten Quartal, Monat oder Geschäftsjahr zugeordnet. Diese Rechnungsabgrenzung ist immer dann vorzunehmen, wenn Geschäftsvorfälle unterschiedlichen Rechnungsperioden zuzuordnen sind. Eine Rechnungsabgrenzung ist zum Beispiel bei der Vereinbarung von Zahlungszielen vorzunehmen, wenn Lieferung und Leistung (Zahlung durch den Kunden) in verschiedene Rechnungsperioden fallen.
Durch die Rechnungsabgrenzung werden auch Steuern periodengerecht abgeführt. Es handelt sich demzufolge um eine Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen in der kaufmännischen Buchführung. Im Gegensatz zu den Rückstellungen werden Rechnungsabgrenzungsposten den einzelnen Rechnungsperioden mit exakten Beträgen zugeordnet.
Gewinn und Verlust werden gemäß § 268 HGB gleichfalls auf der Passiv-Seite ausgewiesen.
Gewinn und Verlust berechnen sich wie folgt:
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder
– Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
– Einstellungen in Gewinnrücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Der Bilanzgewinn ist das jährliche Ergebnis verschiedener Faktoren und Berechnungen in Sachen Wirtschaftlichkeit eines Unterenehmens. Er kann sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Aktiva und Passiva müssen wertmäßig exakt übereinstimmen. Diese Regelung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Aktiv-Seite die erworbenen Vermögenswerte bilanziert, während die Passiv-Seite genau dokumentiert, wie die Aktiv-Werte finanziert wurden.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Auf der Aktiv-Seite wird ein Anlagevermögen im Wert von 500.000 Euro ausgewiesen. Mit diesem Posten weist die X aus, wofür die finanziellen Mittel, also die 500.000 Euro, verwendet wurden. Anlagevermögen beschreibt langfristig nutzbare Güter, zum Beispiel Maschinen oder Fuhrpark. Auf der Passiv-Seite muss der Unternehmer nun genau angeben, wie sich dieser Vermögenswert zusammensetzt. Die X gibt Auskunft darüber, dass dieses Anlagevermögen mit 50 Prozent Eigenkapital und 50 Prozent Fremdkapital von Banken finanziert wurde. Es handelt sich um ein stark vereinfachtes Beispiel, denn in der Regel weisen beide Seiten zahlreiche Posten auf. Die Passivseite lässt durch die Dokumentierung der Mittelherkunft jedoch Rückschlüsse darüber zu, wie gut eine Firma finanziell dasteht.
Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz enthält alle Vermögens- und Kapitalwerte eines Unternehmens zum 1. Januar um 0 Uhr. Bei Gründung eins Unternehmens wird die X als Gründungsbilanz (§ 242 HGB) bezeichnet. Die Eröffnungsbilanz wird im Verlaufe des Geschäftsjahres durch die einzelnen Bestandskonten fortgeschrieben.
Grundsatz der Bilanzidentität
Die Bilanzidentität gemäß § 252 HGB schreibt vor, dass die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Wertansätze des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres übereinstimmen müssen.