Steuernummer
Bei dem Thema Steuernummer kommen viele Fragen auf. Wofür brauchst du sie, ist sie wirklich notwendig und wo bekommst du die Steuernummer her? Damit du in dem Steuer Dschungel zurechtkommst, haben wir hier alle notwendigen Antworten für dich.
Was ist die Steuernummer?
Die Steuernummer ist eine Zahlenfolge, unter der du beim Finanzamt geführt wirst. Diese Nummer vergibt das Finanzamt an jede natürliche und juristische Person, die steuerpflichtig ist. Daher ist die Steuernummer für alle Verwaltungsvorgänge innerhalb der Steuerbehörden von großer Bedeutung.
Wichtig: Es gibt für unterschiedliche Steuerarten dementsprechend unterschiedliche Steuernummern.
Wo finde ich meine Steuernummer?
Zu finden ist deine Steuernummer generell links oben auf deinem Steuerbescheid. Hast du noch keine Nummer, dann kannst du sie bei deinem zuständigen Finanzamt herausfinden. Allerdings hast du auch die Möglichkeit, deine erste Steuererklärung ohne die Steuernummer abzugeben. Denn, wenn das Finanzamt die Erklärung prüft, teilt sie dir die Steuernummer zu. Diese erhältst du dann mit dem Einkommensteuerbescheid. Machst du deine Steuer mit deinem Ehepartner zusammen, habt ihr eine gemeinsame Steuernummer.
Die Steuernummer auf einem Steuerbescheid. Quelle: lohnsteuer-kompakt.de
Aufbau – Wie sieht eine Steuernummer aus?
Auch, wenn sich deine Steuernummer im Laufe deines Lebens ändern kann, so besteht sie immer aus 13 Ziffern. Dies wurde mit der Einführung des Elster-Verfahrens vereinheitlicht und so festgelegt. Der Aufbau besteht aus vier Codes. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Die ersten vier Ziffern stellen die Bundesfinanzamtsnummer dar.
- Als Nächstes kommt eine Bezirksnummer. Diese ist in der Regel dreistellig.
- Dann folgt die persönliche Unterscheidungsnummer, welche wieder vierstellig ist.
- An letzter Stelle steht die Prüfziffer.
Brauchst du eine Steuernummer?
Grundsätzlich ist diese Frage mit Ja zu beantworten. Denn, es gibt viele Gründe, warum du diese Nummer angeben musst. Aber für Privatpersonen spielt diese Nummer in erster Linie eine wichtige Rolle bei dem Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Aber auch, wie vorstehend schon beschrieben, für die Einkommensteuererklärung. Zudem ist die Steuernummer wichtig, wenn du einen neuen Job startest. Denn, um die Lohnsteuer abzuführen, musst du deinem Arbeitgeber diese Nummer mitteilen. Dies betrifft dich aber nicht, wenn du eine geringfügige Beschäftigung ausübst.
Wissenswert: Das Finanzamt ist verpflichtet, dir eine Steuernummer zuzuweisen. Denn es gilt, dass jeder Steuerpflichtige eindeutig durch die Nummer zu erfassen ist. Sprich, es besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch für dich gegenüber dem Finanzamt.
Bist du Existenzgründer oder Selbstständig, sieht es etwas anders aus. Denn, hier ist die Bedeutung der Steuernummer weitaus größer. Du benötigst diese Nummer, weil du verpflichtet bist, Steuern abzuführen. Allein, weil die Steuernummer zu den Pflichtangaben auf deinen Rechnungen gehört, ist sie so wichtig. Denn nur unter Angabe dieser Nummer werden deine Rechnungen vom Finanzamt akzeptiert. Zudem kann es sein, dass deine Bank die Steuernummer benötigt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Bank einen Freistellungsauftrag überprüft. Bietest du Waren im Ausland an, geht das ganz aber noch weiter. Denn, dann benötigst du in jedem Fall zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese bekommst du allerdings nur, wenn du schon eine Steuernummer hast.
Hinweis: Nimmst du ein Online-Rechnungsprogramm zur Hilfe, erleichtert dir das deutlich die Rechnungserstellung. Zum einen kannst du jederzeit und überall auf deine Rechnungen zugreifen. Zum anderen kannst du Kundendaten und Artikelbezeichnungen in diesem Programm speichern und hast somit schneller Zugriff auf die Daten. Der wohl wichtigste Punkt ist aber, dass diese Software sicherstellt, dass alle Angaben, zu denen du verpflichtet bist, auch auf jeder Rechnung stehen.
Muss die Steuernummer ins Impressum auf deiner Webseite?
Klar sollte dir sein, dass du in der Pflicht bist, darauf zu achten, dass dein Impressum immer alle notwendigen Angaben enthält. Aber die Steuernummer gehört nicht zu den Pflichtangaben. Anders verhält es sich, wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast. Diese musst du hier angeben.
Wie beantragst du eine Steuernummer?
Wie zu Beginn erklärt, musst du als Privatperson die Steuernummer nicht zwingend anfordern. Die Zuweisung erfolgt automatisch bei der ersten Einkommensteuererklärung. Anders ist es, wenn du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Wie es sich in den einzelnen Bereichen genau verhält, findest du folgend:
Freiberufler: Nimmst du eine freiberufliche Tätigkeit auf, beantragst du deine Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt. Du findest online über das Bundeszentralamt für Steuern den passenden Antrag hierzu.
Gewerbetreibender: Meldest du ein Gewerbe an, erfährt das Finanzamt die Anmeldung durch das Gewerbeamt. So schickt dir das Finanzamt automatische einen Fragebogen zu. Dieser dient der steuerlichen Erfassung. Allerdings kann dies eine Weile dauern, bis dich der Fragebogen erreicht. So besteht die Möglichkeit, dass du deine Steuernummer erst sechs Wochen nach der Gewerbeanmeldung erhältst.
Die häufigsten Fragen zur Beantragung und Verwendung der Steuernummer
Es gibt Themen, die oftmals immer wiederkehrende Fragen aufwerfen. So ist es auch bei diesem Thema. Es gibt einige Fragen, die immer wieder gestellt werden, aber häufig unbeantwortet bleiben. Im weiteren Verlauf findest du die häufigsten Fragen und die passenden Antworten dazu.
Wer ist antragsberechtigt?
Generell gilt das Recht auf einen Antrag zur Erteilung der Steuernummer für jeden.
Zuständiges Finanzamt
Das zuständige Finanzamt ist immer das an deinem Wohnort liegende. Hast du aber mehrere Wohnsitze, dann gilt das Finanzamt als zuständig, welches an dem Wohnort liegt, wo du dich am meisten aufhältst.
Kosten
Die Vergabe der Steuernummer an dich kostet dich nichts.
Welche Unterlagen und Angaben benötigst du bei dem Antrag für die Steuernummer?
Um eine Steuernummer zu beantragen, musst du dich zunächst bei deinem zuständigen Finanzamt melden. Von dort bekommst du den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Dies geschieht in der Regel per Post. Allerdings hast du auch die Möglichkeiten:
- den Fragebogen persönlich abzuholen oder
- direkt online auszudrucken. (Das Formular findest du auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen).
Dann füllst du diesen Fragebogen aus und schickst ihn zurück an das Finanzamt. Welche Angaben du in dem Fragebogen machen musst, sieht du nachstehend.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Allgemeine Angaben
- deine Kontakt- und Adressdaten
- geplante Tätigkeit
- Bankverbindung (beachte, dass du Privat- und Geschäftskonto trennst)
- Kontaktdaten von deinem Steuerberater (wenn du einen an deiner Seite hast).
Angaben zur gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit
- Anschrift deines Unternehmens
- Beginn deiner Tätigkeit
- Anzahl der Betriebsstätten
- verpflichtest du dich als Kaufmann, im Sinne des Handelsrechts, musst du unter dem Punkt Handelsregistereintragung „Ja“ ankreuzen
- Gründungsform (bei Neugründung reicht nur das Datum)
- Adressdaten des bisherigen Unternehmens (dies gilt nur, wenn du deine Übernahme oder Zusammenlegung eines bestehenden Unternehmens durchführst)
- hast du in den letzten fünf Jahren ein freiberufliches Gewerbe ausgeübt, musst du dieses auch angeben.
Weiter geht es mit den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen. Hier musst angeben, welches deine geplanten Einkünfte für das erste und zweite Jahr nach der Gründung sind. Außerdem musst du deine Sonderausgaben bestimmen. Diese Daten werden benötigt, damit das Finanzamt die Höhe der Vorauszahlung für die Einkommens- und Gewerbesteuer bestimmen kann.
Unter dem Punkt Angaben zur Gewinnermittlung entscheidest du dich für die Art der Ermittlung. Bist du Kleinunternehmer, bietet sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an. Wenn du aber Kaufmann im Sinne des Handelsrechts bist, ist die Bilanzierung verpflichtend für dich. Bist du selbstständig im Baugewerbe, kannst du unter Freistellung vom Steuerabzug ein Kreuz machen.
Unser Tipp!
Mit einer Buchhaltungssoftware kannst du ganz einfach deine Gewinne ermitteln. Vor allem Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen greifen gern auf eine verlässliche Software zurück.
Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
Beschäftigst du Mitarbeiter, solltest du diesem Punkt Beachtung schenken. Denn, ob du deine Lohnsteuervoranmeldung auf monatlich, vierteljährlich oder jährlich festlegst, ist abhängig davon, wie viel Lohnsteuer du in einem Kalenderjahr zahlst. Wie sich das festsetzt, siehst du in der folgenden Aufstellung:
- monatliche Lohnsteuervoranmeldung = über 5.000 Euro Lohnsteuer
- vierteljährliche Lohnsteuervoranmeldung = 1.080 Euro bis 5.000 Euro Lohnsteuer
- jährliche Lohnsteuervoranmeldung = unter 1.080 Euro Lohnsteuer
Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
Hier fängst du an mit der Schätzung des Umsatzes in den ersten beiden Geschäftsjahren deines Unternehmens. Die Relevanz liegt darin, ob auf dich die Kleinunternehmerregelung zutrifft. Weitere Angaben sind:
- Steuerbefreiung
- Umsätze mit reduziertem Steuersatz
- Durschnittssatzbesteuerung
- Soll- und Ist-Versteuerung
Tipp: Bei diesen Angaben ist zu empfehlen, dass du diese mit einem Steuerberater klärst.
Willst du einen innergemeinschaftlichen Handel betreiben, kannst du unter dem Punkt 7.9 zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Beteiligst du dich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft, kannst du die Kontaktdaten unter Punkt 8 angeben. Diese spielen allerdings bei Neugründung für dich keine Rolle.
Zu guter Letzt solltest du darauf achten, dass du den Fragebogen persönlich unterschreibst und mit Ort und Datum versiehst. Hast du Verträge und Unterlagen, die für den Fragebogen relevant sind, solltest du diese unbedingt in Kopie beilegen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du am Ende eine Kopie der gesamten Unterlagen, inklusive des Fragebogens, für dich selbst machen. So hast du das gesamte Paket immer greifbar.
Wichtig: Ist deine Steuernummer nicht innerhalb einer Woche in deinem Briefkasten, musst du dir keine Sorgen machen. Denn es kann durchaus zwischen zwei und sechs Wochen dauern, bis du die Nummer bekommst.
Fragebogen online erfassen
Bei einigen Finanzämtern hast du die Möglichkeit, den Fragebogen auch online auszufüllen. Allerdings gibt es bisher nur wenige Ämter, die das anbieten. Bist du allerdings bei Elster registriert, kannst du hier dein ausgefülltes Formular versenden.
Kann man eine zweite Steuernummer beantragen?
Als Privatperson ist es für dich unmöglich, eine zweite Steuernummer zu beantragen. Bist du allerdings selbstständig, funktioniert das durchaus. Hast du ein Unternehmen angemeldet, und die Steuernummer dafür bekommen, darfst du ein weiteres anmelden. Dementsprechend erhältst du für dieses Unternehmen wieder eine eigene Steuernummer. Diese Variante wählen Unternehmer gern, wenn sie die Gewerbesteuer sparen möchten. Allerdings solltest du nicht außer Acht lassen, dass du für jedes Unternehmen eine eigene Steuererklärung abgeben musst.
Gibt es die Möglichkeit, die Löschung der Steuernummer zu beantragen?
Generell kannst du die Löschung beantragen. Aber hierbei musst du einiges beachten. Zum Beispiel musst du auf Dauer vorhersehen können, dass du das jährliche, steuerfreie Existenzminimum nicht überschreitest. Dies liegt derzeit bei:
- 8.004 Euro für Alleinstehende
- 16.008 Euro für Ehepaare
Zudem kann eine Löschung nur unter der Voraussetzung beantragt werden, dass nach Abgabe der Steuererklärung keine Steuerschuld vorliegt. Dies sollte sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern. Des Weiteren kannst du die Löschung der Steuernummer aus folgenden Gründen beantragen:
- Tod des Steuerpflichtigen.
- Aufgabe des Unternehmens.
- Das steuerpflichtige Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag.
- Die Einkommensteuer wurde in den Vorjahren nicht festgesetzt und dies ändert sich auch in Zukunft nicht.
- Es gibt keine Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung.
Zudem solltest du wissen, dass die Löschung immer schriftlich bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen ist.
Was ist eine europäische Steuernummer?
Einfach gesagt handelt es sich bei der europäischen Steuernummer um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese dient der eindeutigen Kennzeichnung von jedem Unternehmen in der Europäischen Union. Durch die Umsatzsteuer-ID hast du die Möglichkeit, Geschäfte zwischen den EU-Ländern abzuwickeln. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Nummer, die du zusätzlich zur Steuernummer oder Steuer-ID beantragen kannst.
Unternehmen, die eine umsatzsteuer-ID benötigen
- Das sind Regelunternehmer, welche innerhalb der EU Geschäfte mit anderen Regelunternehmern tätigen.
Unternehmen, die keine Umsatzsteuer-ID benötigen
- Regelunternehmer, die innerhalb der EU Geschäfte mit Privatpersonen tätigen.
- Regelunternehmer, die innerhalb der EU Geschäfte mit Kleinunternehmen tätigen.
- Kleinunternehmer.
Wo musst du die Umsatzsteuernummer angeben?
In der Regel ersetzt die Umsatzsteuer-ID die Steuernummer auf Rechnungen. Außerdem musst du die Nummer nach dem Telemediengesetz im Impressum deiner Firmen-Webseite angeben.
Hinweis: Beantragen kannst du die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei deinem zuständigen Finanzamt.
Steuernummer vs. Steuer-Identifiktionsnummer: wo liegt der Unterschied?
Wie du schon weißt, ist die Steuernummer eine Kennziffer, unter der du bei dem Finanzamt, welches zu deinem Wohnsitz gehört, geführt wirst. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine dauerhafte und bundeseinheitliche Kennziffer. Jeder Bürger erhält diese Nummer ab der Geburt oder ab der Anmeldung in Deutschland. Das heißt, die Steuer-Identifikationsnummer gilt für jede Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Im Gegensatz zu der Steuernummer ändert sich diese nie. Auch nicht bei Heirat oder Umzug.
Der Vergleich zwischen Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer auf einem Blick:
Steuernummer Steuer-Identifikationsnummer
Besteht einheitlich aus 13 Ziffern (seit 2008) | Jede Steuer-ID hat 11 Ziffern |
Soll durch die Steuer-ID ersetzt werde | Wurde neu eingeführt im Jahr 2007 |
Zuteilung von dem Finanzamt bei der 1. Einkommenssteuererklärung | Ist von Geburt an gültig |
Kann sich bei Umzug ändern | Bleibt ein Leben lang gleich |
Wichtig: Ursprünglich wurde die Steuer-Identifikationsnummer eingeführt, um die Steuernummer abzulösen. Wann dies tatsächlich geschehen soll, ist derzeit aber noch offen.
Die wichtigsten Punkte zur Steuer-Identifikationsnummer im Überblick
Die Steuer-ID befindet sich auf jedem Einkommenssteuerbescheid oben links, wo auch die Steuernummer steht. Du hast drei Möglichkeiten, um die Nummer anzufordern:
- Ausfüllen des Formulars „Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer“ auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
- E-Mail mit der Bitte um die Nummer.
- Per Post an das Bundeszentralamt für Steuern.
Um deine Steuer-ID zu erhalten, musst du deinen Vor- und Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort angeben.
Wofür brauchst du die Steuer-ID und welche Daten werden unter der Nummer gespeichert?
Im Gegensatz zu der Steuernummer benötigst du die Steuer-Identifikationsnummer für den Kindergeldantrag, Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen innerhalb Deutschlands und für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen. Da das Bundeszentralamt für Steuern für die Verwaltung der ID zuständig ist, speichert es einige Daten:
- steuerliche Identifikationsnummer
- Familienname
- früherer Name
- Vorname(n)
- Doktorgrad
- Geburtstag und -ort
- Geschlecht
- Anschrift (oder auch letzte bekannte Anschrift)
- zuständiges Finanzamt
- Sterbetag
Wichtig: Die Erhebung und Verwendung dieser Daten dürfen nur die Finanzbehörden durchführen. Beispielsweise die Krankenkassen oder Rentenversicherung sind verpflichtet, Daten für die steuerliche Verwendung an das zuständige Finanzamt zu schicken. Denn sie erfahren nur deine ID-Nummer, aber nicht die Informationen, die dazugehören.
Die Löschung der Steuer-ID erfolgt spätestens 20 Jahre nach dem Todestag.
Abkürzung – Weitere Bezeichnungen für die Steuer-Identifikationsnummer
Du findest die Steuer-ID unter verschiedenen Bezeichnungen. Zum Beispiel heißt sie auf der Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber Identifikationsnummer oder IdNr. Weitere Bezeichnungen sind persönliche Identifikationsnummer oder TIN. TIN ist die Abkürzung für Taxpayer Identification Number.
Hinweis: Diese Abkürzung TIN sind nicht zu verwechseln mit der eTIN. Diese brauchst du für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung.
Fazit
Nun hast du alle Informationen zum Thema Steuernummer auf einem Blick. Du weißt, warum du die Nummer brauchst und wo du sie findest. Auch der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer sollte dich nicht mehr verwirren. Ebenso verhält es sich mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Du weißt, das diese nicht in jedem Fall verpflichtend ist und wann du sie benötigst. Klar sollte dir sein, dass es ohne die Steuernummer, Steuer-ID und (je nach Unternehmerregelung) Umsatzsteuer-ID nicht geht. Grundsätzlich ist es dennoch ratsam, dich mit einem Steuerberater zusammenzusetzen. Er kennt sich aus und weiß genau, wie und wo du deine Steuernummer anzuwenden hast.