Aktiva und Passiva
Im Gegensatz zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die einen definierten Zeitraum (im Regelfall von einem Geschäftsjahr) erfasst, bezieht sich die Bilanz auf einen Stichtag. Das heißt sie gibt Aufschluss über die Vermögensverhältnisse eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Bei der doppelten Buchführung wird ein Geschäftsvorgang auf Konten verbucht, die jeweils aus zwei Seiten bestehen. Das ist die Soll-Seite und die Haben-Seite. Ähnlich wie ein sogenanntes T-Konto besteht auch die Unternehmensbilanz aus zwei Spalten, wobei die linke Spalte als Aktiva und die rechte als Passiva bezeichnet wird. Durch das HGB (Handelsgesetzbuch) wird die handelsrechtliche Gliederung der Bilanz geregelt. Auf der Aktiva-Seite werden die Vermögenswerte und Vermögensgegenstände der Unternehmung aufgezeigt. Dazu zählt alles, was den eigentlichen Wert des Unternehmens ausmacht, wie zum Beispiel das Anlagevermögen. Hingegen legt die Passivseite das Eigenkapital, das heißt die Quellen, aus denen das Vermögen resultiert, dar.
Die Passivseite, oder auch Kapitalseite genannt, gibt folglich Auskunft über die Herkunft der finanziellen Mittel und des Kapitals, wohingegen in der Aktiv-Spalte (Vermögensseite) die Verwendung dokumentiert ist.
Eine „grobe“ Unterteilung der Spalte Aktiva erfolgt in Vermögen
- Anlagevermögen und
- Umlaufvermögen,
die Spalte Passiva ist in
- Eigenkapital und
- Fremdkapital
unterteilt.
Hinzu kommen auf beiden Seiten jeweils Rechnungsabgrenzungsposten.
Auf die soeben genannten Gliederungspunkte soll im Folgenden näher eingegangen werden.
Aktiva
Zum Anlagevermögen der Unternehmung gehören beispielsweise Immobilien, aber auch der Firmen-Fuhrpark, Finanzanlagen wie Sparkonten, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung, Aktiv latente Steuern oder Beteiligungen an anderen Firmen.
Dem Umlaufvermögen werden zum einen Kassen- und Geschäftskontenbestände (Kontokorrentkonto), also zur Verfügung stehende Gelder, zum anderen auch Bestände an Roh- und Hilfsstoffen oder fertigen Produkten zugerechnet.
Auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL) werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Forderungen aus LuL sind Ansprüche, die der Unternehmer an seine Schuldner stellt. Das können beispielsweise Rechnungen sein, die er an seine Kunden versendet hat, die aber noch nicht beglichen sind.
Passiva
Das Fremdkapital auf der Passiva-Seite setzt sich aus tatsächlichen Schulden wie Bankdarlehen- passiv latenten Steuern oder Fremdbeteiligungen zusammen, wie auch aus sogenannten Rückstellungen. Unter dem Begriff Rückstellungen – nicht zu verwechseln mit Rücklagen -, die dem Eigenkapital zugeordnet werden, sind zu erwartende Verbindlichkeiten zu verstehen, die mit größter Wahrscheinlichkeit eintreten werden aber deren genaue Höhe (noch) nicht bekannt ist. Dazu gehören mitunter Steuer- und Pensionsrückstellungen, also Zahlungen die noch nicht getätigt wurden aber in absehbarer Zeit getätigt werden müssen.
Zum Fremdkapital gehören auch Zahlungsverpflichtungen, die der Unternehmer gegenüber seinen Gläubigern hat, sogenannte Verbindlichkeiten (aus LuL). Dabei kann es sich um unbezahlte Rechnungen handeln, die der Unternehmer von Lieferanten erhalten aber bislang noch nicht beglichen hat.
Das Eigenkapital, das ebenfalls auf der Passiva-Seite auftaucht, ist im Prinzip die Differenz aus Vermögen und Schulden. Da bei einer Unternehmensbilanz die Summe der Aktiva- mit der der Passiva-Posten übereinstimmen muss, lässt es sich einfach ermitteln, denn es entspricht dem Geldbetrag, der die Differenz zwischen Aktiva- und Passiva-Summe ausgleicht.
Die Bilanzsumme, die sich aus der Summe sämtlicher Aktiva- und/oder Passiva-Positionen ergibt, spiegelt somit den (momentanen) „Wert“ des Unternehmens wider – bezogen auf einen Stichtag.
Auf beiden Seiten der Bilanz tauchen oftmals auch Rechnungsabgrenzungsposten auf, die dann notwendig sind, wenn Geschäftsvorfälle mehrere Buchungen erfordern, die unterschiedlichen Abrechnungsperioden (z. B. verschiedenen Geschäftsjahren) zugeordnet werden müssen. Tätigt beispielsweise ein Unternehmer einen Kauf auf Ziel, kann es vorkommen, dass er die gekaufte Ware innerhalb der aktuellen Abrechnungsperiode erhält, diese aber erst in der darauf folgenden Abrechnungsperiode bezahlt. Dies müsste mit einem Rechnungsabgrenzungsposten gebucht werden.
Eine Sonderstellung bei der betriebswirtschaftlichen Bilanzierung nimmt das Kontokorrentkonto, also das Geschäftskonto des Unternehmens, ein. Denn solange sich diese Girokonto im Guthaben befindet und somit dem Unternehmer liquide Mittel zur Verfügung stellt, ist es Bestandteil des Umlaufvermögens auf der Aktivseite. Wird dieses Konto jedoch durch den Unternehmer zum Beispiel im Rahmen eines Dispositionskredits überzogen und weist einen negativen Saldo auf, so handelt es sich bei dem entsprechenden Negativ-Saldo um Fremdkapital (Passiv-Seite), da dieser mit einem Darlehen gleichzusetzen ist.
Erwirtschaftet ein Unternehmen Gewinn, der nicht oder nur teilweise an die Unternehmensbeteiligten ausgeschüttet wird, so wird die Höhe des Gewinns bzw. des im Unternehmen verbleibenden Gewinnanteils dem Eigenkapitalkonto zugerechnet, sodass sich dieses erhöht. Man spricht in diesem Zusammenhang von einem Gewinnvortrag. Analog gibt es auch einen Verlustvortrag, durch den das Eigenkapitalkonto in Höhe des Verlustbetrags gemindert wird, sofern der Verlust nicht anderweitig kompensiert wird.
Unterschiedliche geschäftliche Buchungen können sich auf unterschiedliche Weise in einer Geschäftsbilanz abzeichnen. So können bestimmte Buchungsvorgänge nur die Aktiv- oder aber lediglich die Passiv-Seite betreffen wie auch beide Seiten zugleich. Diese Bilanzveränderungen lassen sich untergliedern in
- Aktivtausch
- Passivtausch
- Aktiv-Passiv-Mehrung
- Aktiv-Passiv-Minderung
- Bilanzveränderungen
Aktivtausch
Entnimmt der Unternehmer aus dem Kassenbestand einen bestimmten Betrag und zahlt ihn auf das Geschäftskonto ein, so findet ausschließlich auf der Aktivseite eine Buchung statt. Zwar wird ein Konto um den entsprechenden Wert gemindert, jedoch ein anderes um denselben Wert gemehrt.
Da sich beide Konten auf derselben Bilanz-Seite befinden, ändert sich die Bilanzsumme dennoch nicht.
Passivtausch
Ein Beispiel für einen Passivtausch ist die sogenannte Umschuldung. Hat ein Unternehmer bereits einen Kredit von Bank A erhalten, den er aber jederzeit ablösen kann und erhält ein Darlehensangebot von Bank B zu deutlich günstigeren Konditionen, sodass er das Angebot von Bank B in Anspruch nimmt, um den Kredit von Bank A komplett oder teilweise zu tilgen, handelt es sich um einen Passivtausch.
Ebenso wie beim Aktivtausch ändert sich die Bilanzsumme auch hier nicht.
Grundsätzlich haben Aktiv- und Passivtauschvorgänge keine Auswirkung auf die Bilanzsumme. Anders ist es bei einer Aktiv-Passiv-Mehrung, bei der sich die Bilanzsumme stets erhöht („mehrt“) und einer Aktiv-Passiv-Minderung, die immer eine Verringerung („Minderung“) der Bilanzsumme zur Folge hat.
Da die Bilanzsumme dem Vermögenswert des Unternehmens entspricht, bedeutet eine Mehrung der Bilanzsumme einen Vermögenszuwachs und eine Minderung eine Vermögenseinbuße.
Die Begriffe Aktiv-Passiv-Mehrung und -Minderung werden im Folgenden anhand von einfachen Beispielen beschrieben.
Aktiv-Passiv-Mehrung
Kauft ein Unternehmer eine Maschine auf Ziel, was bedeutet, dass er die Maschine nicht sofort bezahlen muss, so erhöht sich sein Umlaufvermögensbestand auf der Aktiv-Seite um den Wert der Maschine, gleichzeitig aber auch das Fremdkapital (Verbindlichkeiten aus LuL) auf der Passiv-Seite um denselben, solange noch keine Zahlung erfolgt ist.
Da beide Seiten der Bilanz betroffen sind, erhöht sich die Bilanzsumme um genau den Betrag, der dem Anschaffungspreis der Maschine entspricht.
Das die Bilanzsumme prinzipiell den aktuellen Wert des Unternehmens darlegt, hat sich somit der „Unternehmenswert“ um den Anschaffungspreis der Maschine erhöht, denn diese ist ja bislang noch nicht bezahlt aber bereits Bestandteil des Unternehmens.
Eine Erhöhung der Bilanzsumme wird als Bilanzverlängerung bezeichnet.
Aktiv-Passiv-Minderung
Bezogen auf das oben genannte Beispiel findet eine Aktiv-Passiv-Minderung in dem Moment statt, in dem der Unternehmer seine bereits erhaltene Maschine bezahlt. Tätigt er die Zahlung durch eine Banküberweisung, so wird das Aktiv-Konto „Bank“ gemindert, gleichermaßen aber auch das Passiv-Konto „Verbindlichkeiten aus LuL“. Der Unternehmer hat also auch entsprechend weniger Schulden.
Die Bilanzsumme wird also (natürlich auf beiden Seiten) um den Anschaffungspreis der Maschine verringert.
Für eine Reduzierung der Bilanzsumme wird in der betrieblichen Kostenrechnung auch der Begriff Bilanzverkürzung verwendet.
In den obigen Beispielen ging es um Anschaffungen seitens des Unternehmens. Da ein Unternehmen jedoch von seinem Umsatz (wie zum Beispiel durch Verkäufe) „lebt“, soll abschließend noch als Beispiel ein Verkauf auf Ziel genannt werden – „auf Ziel“ deshalb, da der Kunde die Ware nicht unmittelbar bei Kauf begleichen muss, sondern ihm eine Zahlungsfrist gesetzt wird.
Hat der Kunde die Ware erhalten, jedoch innerhalb der gesetzten Frist noch nicht beglichen, so hat sich für den Unternehmer (Verkäufer) der Vorrat an Waren/Erzeugnissen verringert, gleichzeitig haben sich die Forderungen aus LuL um denselben Betrag erhöht. Da beide Konten auf der Aktivseite dem Umlaufvermögensbestand zuzuordnen sind, findet bei diesem Vorgang ein Aktivtausch statt.
Bezahlt der Kunde innerhalb der Zahlungsfrist seine erhaltene Ware entweder in bar oder per Überweisung, so erhöht sich der Kassen- bzw. Kontobestand auf der Aktiv-Seite des Unternehmers. Gleichzeitig werden die Forderungen aus LuL um denselben Betrag reduziert. Somit bedeutet der Vorgang des Geldeingangs für den Unternehmer ebenfalls einen Aktivtausch.