Umsatzerlöse
Umsatzerlöse sind die Erträge aus dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung, von denen noch keine Kosten abgezogen wurden. Erst wenn diese subtrahiert sind, lassen sich Aussagen über den erzielten Gewinn tätigen.
Was sind Umsatzerlöse?
Kennzeichnend für Umsatzerlöse ist, dass ein Unternehmen diese im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder Vermietungen und Verpachtungen erzielt. Was genau als Umsatzerlös ausgewiesen werden darf, ist in §277 Abs. 1 HGB geregelt. Man unterscheidet dabei einen
- wertmäßigen Umsatz als Produkt aus Verkaufsmenge und Stückpreis
- mengenmäßigem Umsatz als Summe aller abgesetzten Leistungen
Umsatzerlöse beziffern meist den Bruttoerlös ohne den Abzug von Kosten für Material oder Personal. Man betrachtet immer einen definierten Geschäftszeitraum, wodurch eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Sie stellen den ersten Ertragsposten der GuV dar.
Ist Umsatz gleich Umsatzerlös?
Man spricht oft anstelle von Umsatzerlösen auch einfach von Erlösen oder Umsätzen – im Übrigen auch im Englischen. Hier sind ebenfalls die drei Begriffe sales revenues, sales oder revenues bzw. auch turnover üblich. Unterschiede gibt es jedoch zu Begriffen wie dem Gewinn oder dem Ertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn?
Während der Umsatz den Nettoerlös der verkauften Produkte und Dienstleistungen umschreibt, ziehst du zur Ermittlung des Gewinns alle entstandenen Kosten und Aufwendungen für Personal, Mieten usw. ab. Zudem fließen hier bei der Berechnung zusätzliche Erträge wie Zinsen ein.
Der Umsatz gibt also an, wie viel das Unternehmen eingenommen hat. Der Gewinn trifft eine Aussage darüber, was dem Unternehmen nach Abzug aller Kosten übrig bleibt.
Beispiel: Ein Unternehmen verkauft 100 Schlagbohrer zu je 200 Euro. Für Personal, Material und Mieten fallen Kosten in Höhe von 12.000 Euro an.
Umsatz: 100 * 200 Euro = 20.000 Euro
Gewinn: 20.000 Euro – 12.000 Euro = 8.000 Euro
Controlling zu Umsatz, Gewinn und Kosten
Im Controlling und bei der Bewertung von Unternehmen stellt der Umsatz eine Hauptgröße dar. Allerdings gibt es noch weitere Kennzahlen, die mit dem Umsatz im Zusammenhang stehen:
- Umsatzrentabilität
- Umsatzwachstum: (aktueller Umsatz / Umsatz eines Vergleichsjahres) * 100 %
Daneben kannst du den Umsatz in Bezug zu zahlreichen weiteren Bezugsgrößen wie Kunden, Mitarbeitern oder Verkaufsflächen setzen. Die Berechnung lautet dabei stets: (Umsatz / Bezugsgröße) * 100 %. Möglich sind damit Aussagen zu:
Kennzahl | Bezugsgröße | Aussagekraft |
Kapitalumschlag | durchschnittl. Warenbestand zu Einstandspreisen | Gesamtkapital-Effizienz |
Lagerumschlag | durchschnittl. Lagerbestand zu Einstandspreisen | Lagereffizienz |
Produktivität der Mitarbeiter | durchschnittl. Anzahl der Mitarbeiter | Personaleffizienz |
Produktivität des Vertriebspersonals | durchschnittl. Anzahl der Vertriebsmitarbeiter | Vertriebspersonaleffizienz |
Flächenproduktivität | Gesamtfläche des Verkaufsraumes | Raumeffizienz |
Regalproduktivität | verkaufswirksame Fläche | Verkaufsflächeneffizienz |
Umsatz in Unternehmenskennzahlen
Ein Vorteil, den Umsatz als Kennzahl zu nutzen, ist dessen einfache Verfügbarkeit über die Summen- und Saldenliste der Finanzbuchhaltung. Zu Vergleichszwecken sind auch die Umsatzzahlen anderer Unternehmen leicht einsehbar. Der Umsatz ist gleichzeitig Teil aller relevanten Kenngrößen wie Marktanteil oder RoI und verfügt über eine zentrale Funktion in verschiedenen Unternehmensbereichen. Zur Beeinflussung des Umsatz gibt es zahlreiche Maßnahmen wie die Ausweitung von Märkten, Kundenbindung, Entwicklung neuer Produkte oder Unternehmenskooperationen.
Als Spätindikator weist der Umsatz allerdings erst zeitverzögert, d. h. zum Ende eines Betrachtungszeitraums auf Schwachstellen hin. Er liefert zudem keine Informationen zum tatsächlich erwirtschafteten Gewinn.
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Umsatzkostenverfahren
Das Umsatzkostenverfahren dient der Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Zur Berechnung der GuV bedarf es dabei einer Kostenstellenrechnung. Anstatt des Gesamtkostenverfahrens kann das Umsatzkostenverfahren nach HGB und IFRS angewendet werden. Nach dem Umsatzkostenverfahren gliedert sich die GuV wie folgt:
- Umsatzerlöse
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
- Bruttoergebnis vom Umsatz
- Vertriebskosten
- Allgemeine Verwaltungskosten
- Sonstige betriebliche Erträge
- Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
- Außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Sonstige Steuern
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Dabei erfolgt die Gliederung der Aufwendungen nach den einzelnen betrieblichen Bereichen wie Produktion und Verwaltung. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass du die Ergebnisse über Bruttomarge in % und Herstellungskosten in % feststellen kannst.
Umsatzerlöse in der GuV
Die Ergebnisse der GuV sind die Umsatzerlöse. Als Ertragsposten stehen sie an erster Stelle. Sie beziehen sich als Außenumsatz ausschließlich auf den Umsatz mit außerhalb eines Unternehmens oder Konzerns stehenden Geschäften. In der GuV gilt für gewöhnlich das Gesamtkostenverfahren.
Umsatzerlöse in der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren | |||
1. | Umsatzerlöse | 20.000.000 | |
+/- | 2. | Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 4.000.000 |
+ | 3. | andere aktivierte Eigenleistungen | 2.000.000 |
+ | 4. | sonstige betriebliche Erträge | 400.000 |
5. | Materialaufwand | ||
– | a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 6.000.000 | |
– | b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 400.000 | |
6. | Personalaufwand | ||
– | a) Löhne und Gehälter | 8.000.000 | |
– | b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 2.000.000 | |
7. | Abschreibungen | ||
– | a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.000.000 | |
– | b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 0 | |
– | 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.000.000 |
= | Betriebsergebnis (EBIT) | 4.000.000 | |
+ | 9. | Erträge aus Beteiligungen | 200.000 |
+ | 10. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 300.000 |
+ | 11. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 200.000 |
– | 12. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 100.000 |
– | 13. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.600.000 |
– | 14. | Steuern vom Einkommen und Ertrag | 600.000 |
= | 15. | Ergebnis nach Steuern | 2.400.000 |
– | 16. | Sonstige Steuern | 0 |
= | 17. | Jahresüberschuss | 2.400.000 |
Was sind Umsatzerlöse nach HGB?
Bis 2015 galten laut HGB nur jene Verkäufe zu den Umsätzen, die der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ oder „typischen Leistungen“ unterliegen. Dies wurde durch das BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) seit 2016 erweitert. Die Definition lautet in §277 Abs. 1 wie folgt:
„Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen.“
Neudefinition: Umsatzerlöse nach BilRUG
Durch die Neudefinition des HGB zählen seit 2016 auch all jene Erlöse aus Dienstleistungen oder dem Verkauf von Waren, die aus sonstigen betrieblichen Erträgen stammen und müssen abzüglich von Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer und sonstiger Steuern gebucht werden.
Ein Beispiel dafür ist z. B. der Betrieb einer Kantine für die Mitarbeiter eines Unternehmens. Galten die Erträge aus dem Verkauf der Gerichte nach dem HGB nicht zu den Umsatzerlösen, da sie aus sonstigen betrieblichen Tätigkeiten stammten, sind sie seit 2016 Teil selbiger.
Entstehung und Zusammensetzung von Umsatzerlösen?
Erlöse kommen in unterschiedlichen Branchen auf verschiedene Art und Weise zusammen. Den maßgeblichen Teil machen dabei die typischen Geschäftstätigkeiten aus, die sich branchenspezifisch ergeben. Das können beispielsweise sein:
- Einzelhandel: Warenverkäufe
- Handelsunternehmen: Warenverkäufe
- Hotelgewerbe: Beherbergung und Restaurantbetrieb
- Autohäuser: Autoverkauf, Ersatzteilverkauf, Fahrzeugvermietung, Reparaturen
- Freie Berufe: Honorare
- Industriebetriebe: aktivierte Eigenleistungen, Bestandsänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten, Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse (Produktionsertrag) und Handelswaren (Warenertrag)
- Versicherungsunternehmen: Investmenterträge, Prämienerträge, Provisionserlöse
- Kreditinstitute: Zinserträge, Provisionserträge, Dividendenerträge, Kommissionserträge
Daneben gibt es untypische Tätigkeiten, die in der Regel unregelmäßig zu Erlösen führen und für die Geschäftstätigkeit nicht von zentraler Bedeutung sind.
Wie entstehen Umsatzerlöse?
Umsatzerlöse entstehen stets aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an externe Abnehmer.
In Handelsunternehmen werden die Begriffe Leistung und Erlös synonym verwendet, da es hier keine Bestandsänderungen zwischen Halb- und Fertigfabrikaten gibt. Wie auch ein Dienstleister vollzieht ein Handelsunternehmen keine Eigenleistungen.
Anders verhält es sich bei produzierenden Unternehmen. Hier erhöht sich der Erlös aus verkauften Produkten um den Ertrag aus hergestellten, aber noch nicht verkauften Einheiten. Es finden hier Bestandsänderungen bei Halb- und Fertigfabrikaten statt und auch die vollbrachten Eigenleistungen wirken sich auf den Erlös aus. Die Inventur ermittelt dabei das Verhältnis von Erlösen, Leistungen und Erträgen.
Beispiele: Was sind Umsatzerlöse?
Durch die Erweiterung der bis 2015 gültigen Definition von Umsatzerlösen im HGB gehören inzwischen auch untypische Geschäftstätigkeiten zu dem Bereich. Umsatzerlöse sind also z. B.:
- Miet- und Pachteinnahmen
- Erlöse aus Hilfs- und Nebenumsätzen (z. B. Kantinen, Werkswohnungen)
- Nebenerlöse aus Verkäufen (z. B. nicht benötigter Rohstoffe)
- Erlöse aus der Holdingtätigkeit für Tochterunternehmen
- Patent- und Lizenzerträge
- Entgelt für die Überlassung von Arbeitskräften
- Verkäufe von Waren und Erzeugnissen im Rahmen von Räumungs- oder Schließungsverkäufen
Nicht zu den Umsatzerlösen gelten hingegen Erträge aus Versicherungsentschädigungen, Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen, Subventionszahlungen oder Versicherungsentschädigungen für unfertige Verkäufe.
Negative Umsatzerlöse?
Ein negativer Umsatz kann zustande kommen, wenn du mehr Produkte zurücknimmst als du verkauft hast. Auch, wenn ein Teil des Absatzes zu einem negativen Verkaufspreis abgibst, kann sich – zumindest in der Theorie – ein negativer Umsatzerlös ergeben.
Abgrenzung von Umsatzerlösen in Brutto und Netto
Umsatzerlöse können sowohl einen Brutto- als auch Nettoerlös beziffern. Der Bruttoerlös bezeichnet dabei die Summe der verkauften Waren und Dienstleistungen multipliziert mit den Verkaufspreisen. Beim Nettoerlös ziehst du Skonti, Rabatte und Gutschriften vom Bruttoerlös ab, wodurch eine Grundlage für die Preiskalkulation gegeben ist.
Bruttoerlös
Bruttoerlöse berechnest du ganz einfach mit der Formel
Menge der verkauften Einheiten * Verkaufspreis je Einheit
Erlösschmälerungen bleiben hierbei unberücksichtigt und auch die Umsatzsteuer ist Bestandteil des Bruttoerlöses.
Nettoerlös
Nettoerlöse hingegen schmälern den Bruttoerlös um die Rabatte, Skonti und Gutscheine. Zur Berechnung nutzt du also folgende Formel:
(Menge der verkauften Einheiten * Verkaufspreis je Einheit) – Skonti, Rabatte
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist kein Bestandteil des Umsatzes. Auch, wenn in der Rechnung die Umsatzsteuer Teil des Rechnungsbetrages ist, gilt lediglich der Nettopreis als Umsatz. In der GuV weist du die USt damit in einem separaten Konto aus.
Anders hingegen verhält es sich laut BilRUG mit direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern. Diese ziehst du seit 2016 von den Umsatzerlösen ab. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass diese sowohl inhaltlich als auch zeitlich eng mit der handelsrechtlichen Umsatzrealisierung zusammenfallen
Erlösschmälerungen
Rabatte mindern den Umsatz eines Unternehmens. Zahlt ein Käufer für ein Produkt durch einen Rabatt von 5 % nur 95 Euro anstelle des vollen Verkaufspreises von 100 Euro, beträgt der Umsatz letztlich auch nur 95 Euro. Als Erlösminderungen gelten:
- Skonti
- Rabatte
- Gutscheine
Konto: Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
Es gibt einen Unterschied zwischen dem Bestandskonto „Fertige Erzeugnisse“ und dem Ertragskonto „Umsatzerlöse“. Während auf dem ersten der Wert fertiger, noch nicht verkaufter Erzeugnisse ausgewiesen ist und der Abschluss über die Bilanz erfolgt, buchst du auf dem Ertragskonto die bereits verkauften Erzeugnisse. Hier erfolgt der Abschluss über die GuV.
Alles rund um die Buchung der Umsatzerlöse
Das Konto Umsatzerlöse ist das wichtigste Ertragskonto eines Unternehmens. Du buchst hier auf der Habenseite die Erträge eines Unternehmens aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen mit ihrem Nettowert. Im Soll werden Rücksendungen und auch Preisnachlässe verbucht.
Der Abschluss des Kontos erfolgt über die GuV.
Aktiv- oder Passivkonto?
Umsatzerlöse sind Ertragskonten und tauchen nicht in der Bilanz auf. Sie sind damit weder aktive noch passive Bestandskonten, sondern beginnen zu Beginn jedes Berechnungszeitraums bei Null. Das In der GuV unterscheidet man zwischen Aufwands- und Erlöskonten. Konto wird am Ende über die GuV abgeschlossen (Umsatzerlös an GuV), das Saldo wird dann anschließend über das passive Bestandskonto Eigenkapital abgeschlossen.
Wo werden Umsatzerlöse gebucht?
Umsatzerlöse entstehen aus dem Verkauf von Waren, d. h. du buchst diese auf dem Ertragskonto. Der Verkauf kann bar, gegen Banküberweisung oder auf Ziel erfolgen. Rücksendungen führen zu Rückbuchungen auf dem Konto. Buchungssätze können daher z. B. wie folgt lauten:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzsteuer für eigene Erzeugnisse
Beispiel: Du verkaufst Waren in Höhe von 1.500 Euro netto auf Ziel. Die zugehörigen Buchungssätze lauten dann:
Forderungen aus L.u.L. 1.785,00 €
an Umsatzerlöse 1.500,00 €
an Umsatzsteuer 19% 285,00 €
Bei Zahlungseingang buchst du dann:
Bank 1.785,00 €
an Forderungen 1.785,00 €
Gewährst du dem Kunden ein Skonto von 3 % reduziert sich der Erlös und wird entsprechend im Soll erfasst. Gleichzeitig bedarf es einer Korrektur der Umsatzsteuer:
Bank 1.731,45 €
Kundenskonti 45,00 €
USt 19% 8,55 €
an Forderungen aus L.u.L. 1.785,00 €
Sendet der Kunde die Waren zurück, kehrt sich der Eingangs-Buchungssatz um:
Umsatzerlöse 1.500,00 €
USt 19% 285,00 €
an Forderungen aus L.u.L. 1.785,00 €
Erhält der Kunde schließlich einen Preisnachlass aufgrund von Mängeln, ist ebenfalls eine Korrektur der USt nötig. Hinzu kommt das Konto Erlösberichtigungen, das am Jahresende mit den Umsatzerlösen verrechnet wird:
Erlösberichtigungen 500,00 €
USt 19% 95,00 €
an Forderungen aus L.u.L. 595,00 €
Wann werden Umsatzerlöse gebucht?
Die Buchung erfolgt erst nach dem Erbringen einer Leistung bzw. dem tatsächlichen Verkauf eines Produktes oder wenn eine Teilrechnung erstellt ist. Nach §252 Abs. 1 Nr. 5 HGB sind Umsatzerlöse und -minderungen dabei unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Zahlung zu erfassen. Besteht ein Geschäft jedoch aus mehreren Bestandteilen, so ist unter Umständen eine Aufsplittung nötig.
Beispiel: Verkauft ein Autohaus neben dem Auto auch einen Wartungsvertrag mit einer mehrjährigen Laufzeit, dann stellt der Verkaufspreis für das Auto den Umsatzerlös dar, die Wartungserlöse sind hingegen in einem PRAP abzugrenzen, d. h. werden auf die Laufzeit des Vertrages verteilt.
Umsatzerlöse in der Bilanz?
In der Bilanz ausgewiesene Umsatzerlöse geben Auskunft über die Produktivität eines Unternehmens. Damit spielen sie eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Unternehmen, sodass in der internationalen Rechnungslegung (IFRS) strenge Maßstäbe für ihre Angabe festgelegt sind.
Da Umsatzerlöse Ertragskonten sind, erfolgt deren Listung in der GuV und wird erst am Ende des Berechnungszeitraums in der Bilanz aufgelöst.
Kapitalgesellschaften sind dazu angehalten, im Anhang der Bilanz eine Aufgliederung der Umsatzerlöse vorzunehmen und diese nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten aufzugliedern. Lediglich kleine Kapitalgesellschaften sind nach §288 Abs. 1 HGB davon befreit.
Fazit zu Umsatzerlöse
Umsatzerlöse sind ein zentraler Wert in Unternehmen und dienen als wichtige Kennzahl im Controlling. Allerdings lassen sie keinen Rückschluss auf den Gewinn zu, der im Gegensatz zu den Umsätzen auch die Kosten berücksichtigt. Die Buchung von Umsatzerlösen erfolgt über ein Ertragskonto in der GuV und findet ihre Berücksichtigung in der Bilanz nur indirekt. Durch die separate Auflistung der Umsatzsteuer sowie etwaige Rücksendungen, Rabatte und Erlösberichtigungen fallen teilweise gleich mehrere Buchungssätze an. Eine Buchhaltungssoftware übernimmt diese für gewöhnlich automatisch und erleichtert dir die Arbeit damit erheblich.