Kleinunternehmen anmelden
Wenn es um den Kleinunternehmer geht, dann gibt es häufig Verwirrung. Bin ich überhaupt Kleinunternehmer und melde ich damit auch gleichzeitig ein Kleingewerbe an? Das und mehr verrät unser Ratgeber. Fakt ist, dass es zwischen einem Kleinunternehmen und einem Kleingewerbe sehr große Unterschiede gibt, die wir dir nachfolgend genauer erläutern wollen. Du erfährst außerdem, welche Vor- und Nachteile die Kleinunternehmerregelung mit sich bringt und wie du dein Kleinunternehmen anmelden kannst.
Wann ist man eigentlich Kleinunternehmer?
Ob du Kleinunternehmer bist, ist eindeutig im Umsatzsteuergesetz geregelt. § 19 UStG regelt dabei die “Besteuerung der Kleinunternehmer”. Eigentlich geht es in diesem Paragraphen nur um die Umsatzsteuer, die du allerdings als Kleinunternehmer überhaupt nicht ans Finanzamt abführen musst. Du bist demnach Kleinunternehmer, wenn
- dein Umsatz (inklusive einer eventuellen Umsatzsteuer) im vorigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro beträgt.
- das aktuelle Geschäftsjahr dagegen nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz beträgt
Vorsicht Verwechslung: Unterschied Kleinunternehmen und Kleingewerbe
Wer von einem Kleinunternehmer spricht, verwechselt diesen Begriff häufig mit dem Kleingewerbe. Hierbei handelt es sich allerdings um zwei verschiedene Dinge.
- Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz.
- Kleingewerbe stammt aus dem Handelsgesetzbuch.
Ein Kleingewerbe haben jene Gewerbetreibende, die im Handelsregister nicht eingetragen werden müssen. Dabei ist es irrelevant, wie viel sie verdienen oder ob sie Kleinunternehmer sind. Gleichzeitig gibt es auch noch Kleinstunternehmen, welches wiederum nicht das gleiche ist wie ein Kleinunternehmen.
Merke: Der Status eines Kleinunternehmers hat mit der Anmeldung eines Gewerbes nichts zu tun. Du kannst also auch ohne Gewerbe ein Kleinunternehmer sein, wenn du dich als Freiberufler anmeldest.
Welche Rechtsform ist die Richtige für Kleinunternehmer?
Wenn du ein Kleinunternehmen anmelden willst, hat dies nichts mit einer Rechtsform zu tun. Dieser Status beschreibt lediglich, dass du keine Umsatzsteuer abführst. Deine Rechtsform kannst du dir aussuchen.
Rechtsform | Kurze Beschreibung |
Freiberufler | Wenn man es ganz streng nimmt, dann ist “Freiberufler” an sich keine Rechtsform. Du kannst dich hierfür direkt beim Finanzamt anmelden und musst vorher noch nicht einmal zum Gewerbeamt. Wichtig ist, dass du sicherstellst, dass du einen der “Katalogberufe” oder “katalogähnliche Berufe” ausführst. Diese sind in § 18 Abs. 1 Nr. 1 S 2 im EStG geregelt. |
Einzelunternehmen | Besonders einfach ist auch die Gründung eines Einzelunternehmens. Du brauchst keinen Handelsregistereintrag und zum Notar musst du ebenfalls nicht. Du benötigst kein Stammkapital, sodass diese Gründung gerade für Einsteiger sehr günstig ist. |
Eingetragene Kaufleute | Wenn du zum e.K werden möchtest, musst du dich im Handelsregister eintragen lassen. Auch eingetragene Kaufleute brauchen kein Stammkapital und zudem ist keine Satzung nötig, da sie die Geschäftsentscheidungen alleine treffen. Sowohl als Freiberufler, Einzelunternehmen als auch eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau haftest du mit dem gesamten Privatvermögen. Es gibt für diese Rechtsformen zudem nur relativ eingeschränkte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten. |
GbR | Für diese Gründung benötigst du noch mindestens eine weitere Person. Die “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” wird ebenfalls nicht im Handelsregister eingetragen, allerdings musst du für die Anmeldung zum Gewerbeamt. Wenn die GbR dagegen aus Freiberuflern besteht, ist sogar nur eine Anmeldung beim Finanzamt nötig. Du brauchst kein Stammkapital, es gibt keine Mindesteinlage und der Bilanzpflicht unterliegst du ebenfalls nicht. Vor allem in kreativen Branchen ist die GbR für Gruppen eine beliebte Rechtsform, wobei auch hier die persönliche Haftung ein Nachteil ist. Vorab muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden und zudem kann es sein, dass du Mitglied einer Berufskammer werden musst. |
UG (haftungsbeschränkt) | Als Kleinunternehmer kannst du auch eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Diese ist auch bekannt als “Mini-GmbH”, als “1-Euro-GmbH” oder wird umgangssprachlich auch oft nur “UG” genannt. An sich ist die UG (haftungsbeschränkt) ähnlich wie eine GmbH, allerdings wird hier nur mindestens ein Euro als Mindestkapital benötigt. Wenn es also noch nicht zur GmbH reicht, kann eine UG (haftungsbeschränkt) durchaus eine gute Alternative sein. Der Organisations- und Anmeldeaufwand ist bei dieser Rechtsform aber natürlich deutlich höher als bei den einfacheren Varianten. Es fallen neben dem Mindestkapital außerdem auch weitere Kosten an (z.B. Notar, Beratung, Handelsregister usw.). |
GmbH | Selbst eine GmbH lässt sich als Kleinunternehmen betreiben, sofern die Umsatzgrenzen beachtet werden. Hierbei liegt das Mindestkapital jedoch bei 25.000 Euro und abgesehen von Geldeinlagen lassen sich auch Sacheinlagen einbringen. Es gibt keine Thesaurierungspflicht für eine GmbH, die zudem einen sehr positiven Ruf hat. |
Es kommt bei der Wahl auch immer darauf an, welchen Tätigkeiten du nachgehen wirst. Wenn du beispielsweise als Journalist tätig sein möchtest, dann bist du nicht Gewerbetreibend und kannst dich ganz bequem als Freiberufler/Selbstständiger anmelden. Geht es bei deinem Job aber vielleicht um etwas Größeres oder ein bestimmtes Handwerk, dann kann die Anmeldung als GbR beispielsweise sinnvoller sein.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
In der Regel kannst du dir den Status gar nicht aussuchen, denn entweder bist du Kleinunternehmer oder du bist es nicht. Solltest du noch weniger als 22.000 Euro Umsatz haben (zumindest im Vorjahr), dann fällst du automatisch in die Kleinunternehmerregelung. Das ist vor allem bei Personen der Fall, die sich neben dem Hauptberuf selbstständig machen.
- Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- fördert die Selbstständigkeit
- keine komplizierte Abführung der Umsatzsteuer
- du benötigst keine Umsatzsteuernummer (auch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer genannt)
- du musst keine Umsatzsteuer in der Rechnung aufführen
- die Buchführung ist einfacher (und beim Steuerberater auch preiswerter)
- wenn du an Privatpersonen Rechnungen stellst, kannst du ohne die Umsatzsteuer günstigere Preise anbieten
- keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nötig
- du sparst als Kleinunternehmer viel Geld, wenn du eine Buchhaltungssoftware einsetzt
- besserer Cashflow für Kleinunternehmer
- Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- nur für Selbstständige gedacht, die jährlich wenig verdienen
- du kannst selbst keine Vorsteuer ausweisen und eigene gezahlte Umsatzsteuer daher nicht vom Finanzamt erstattet bekommen
- eigene Investitionen und Betriebsmittel-Ausgaben sind damit teurer
- bei Privatpersonen müssen später eventuelle Preisanpassungen durchgesetzt werden
Steuerliche Besonderheiten als Kleinunternehmer
Rein steuerlich gibt es für dich so gut wie keine anderen Regelungen. Du musst zwar keine Umsatzsteuer abführen, wenn du Kleinunternehmer bist, aber ansonsten hast du alle
- steuerlichen
- und rechtlichen
Vorschriften, wie jeder andere Unternehmer. Dazu gehört zum Beispiel auch die Meldepflicht.
Besonders vorteilhaft ist als Kleinunternehmer allerdings, dass du keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung tätigen musst. Dadurch wird die Buchführung für dich einfacher und auch preiswerter.
Beachte allerdings auch, dass Kleinunternehmer ebenfalls Ausgaben haben. In diesem Fall kannst du die Umsatzsteuer, die du bei Geräten oder anderen Ausgaben mitbezahlst, nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Unser Tipp!
Mit einer Buchhaltungssoftware kannst du als Kleinunternehmer ganz einfach deine Umsatzsteuervoranmeldung automatisiert abwickeln. Auch durch die Schnittstelle zu Steuerberater und Finanzamt sparst du dir wertvolle Zeit! Vor allem Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen greifen gern auf eine verlässliche Software zurück.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Als Kleinunternehmer einfach nur keine Umsatzsteuer auf der Rechnung zu berechnen, reicht nicht aus. Du musst für den Empfänger der Rechnung klarstellen, dass du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. In jeder einzelnen Rechnung musst du daher den folgenden Satz angeben:
“Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Wie viel darfst du als Kleinunternehmer verdienen?
Du darfst im vorherigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient haben. Im aktuellen Jahr darf dieser Wert die 50.000 Euro nicht überschreiten. Dies ist eine recht einfache Regelung, wobei es auch darauf ankommt, wie hoch dein vermuteter Verdienst ausfällt. Wenn du im aktuellen Jahr bereits davon ausgehst, dass du die 50.000 Euro knacken wirst, dann bist du im folgenden Geschäftsjahr kein Kleinunternehmer mehr, selbst dann nicht, wenn du unter den 50.000 Euro geblieben bist.
Wichtig: Du darfst als Kleinunternehmer auch mehr als ein Unternehmen oder eine angemeldete Selbstständigkeit haben. Wichtig ist, dass die Umsatzsteuergrenze nicht für jedes Unternehmen gilt, sondern zusammengerechnet wird. Du musst daher über alle Umsätze hinweg aufpassen, dass sie zusammen die Grenze nicht überschreiten.
Was passiert, wenn du die Umsatzgrenze überschreitest?
Eigentlich ist dieser Status wünschenswert, denn jedes Unternehmen und jeder Freiberufler hat selbstverständlich den Wunsch, finanziell zu wachsen. Dennoch ist der Übergang nicht immer einfach, sodass viele Kleinunternehmer bemüht sind, diesen Status möglichst lange zu genießen. Doch was ist, wenn die Umsatzgrenze doch überschritten wurde? Wir klären auf.
Beispiele
Du bleibst Kleinunternehmer: Wir schreiben das Jahr 2019. Im Jahr 2018 liegst du mit beispielsweise 15.000 Euro noch immer unter der Kleinunternehmergrenze. Auch 2019 unterliegst du damit der Kleinunternehmerregelung, wenn du für das Jahr 2019 davon ausgehst, dass du nicht mehr als 50.000 Euro verdienst.
Du bleibst kein Kleinunternehmer: Angenommen, du hast im Jahr 2018 deine 15.000 Euro verdient. In diesem Jahr 2019 rechnest du aber nun mit mehr als 50.000 Euro Umsatz. In diesem Fall bist du aufgrund dieser Annahme bereits kein Kleinunternehmer mehr und fällst ab dem 1.1. des darauffolgenden Geschäftsjahres nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung. Wenn du wirklich über 50.000 Euro verdient hast, bestätigt sich deine Annahme. Bist du mit beispielsweise 40.000 Euro aber unter diesem Wert, bist du trotzdem kein Kleinunternehmer mehr, da du von einem höheren Verdienst ausgegangen bist.
Du verlierst den Status rückwirkend: Es gibt einen problematischen Fall, wenn du keine ordentliche Buchhaltung gemacht hast. In diesem Fall könnte es sein, dass du zu spät bemerkst, dass du die 22.000 Euro überschreitest. Dir würde der Status des Kleinunternehmers rückwirkend aberkannt werden. Die Rechnungen an deine Kunden müssen demnach alle neu und mit Umsatzsteuer ausgestellt werden. Bei einem Unternehmen als Rechnungsempfänger ist das zwar relativ problemlos möglich, aber bei einer Privatperson kannst du die Umsatzsteuer nicht einfach nachfordern. Hier wirst du die Rechnung ändern müssen, aber in der Regel zu Gunsten des Kunden und die Umsatzsteuer vermutlich aus eigener Tasche zahlen.
Merke: Es gibt zahlreiche Szenarien, die du durchspielen könntest. Wichtig ist, jeden Fall zu kennen, um darauf vorbereitet zu sein, wann du Umsatzsteuer abführen musst und wann nicht.
Kleinunternehmen anmelden: Checkliste
Du möchtest deine Freiberuflichkeit oder dein Kleinunternehmen anmelden? Dann verraten wir dir nachfolgend die einzelnen Schritte, die für die Anmeldung nötig sind.
- Anmeldung beim Gewerbeamt: Der erste Schritt ist der Weg zum Gewerbeamt, bei dem du deine neue Tätigkeit anmeldest. Welche Rechtsform du wählst, ist als Kleinunternehmer nicht relevant. Du kannst beispielsweise Einzelunternehmer sein oder direkt eine Kapitalgesellschaft anmelden. Die meisten Kleinunternehmer starten jedoch mit dem Einzelunternehmen oder als Freiberufler.
- Anmeldung beim Finanzamt: Nachdem du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt gemeldet hast, werden die Daten automatisch an das Finanzamt gesendet. Nun erhältst du per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Du kannst diesen Fragebogen alleine ausfüllen (hierbei könnte die PDF-Ausfüllhilfe des Finanzamtes hilfreich sein) oder zusammen mit deinem Steuerberater.
Unser Tipp: Wenn du dein Kleinunternehmen anmelden gehst, frage beim Gewerbeamt direkt nach, ob die Daten gesendet werden, sodass du automatisch deinen Fragebogen erhälst. Falls dem nicht so ist, kannst du dich selbst an das Finanzamt wenden und um den Fragebogen bitten.
Worauf muss ich beim Ausfüllen achten?
In diesem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hast du die Möglichkeit, unter Punkt 7.3. zu entscheiden, ob du Kleinunternehmer sein möchtest oder nicht. Du kannst es dir im ersten Schritt aussuchen, sofern du auch die entsprechenden Umsatzgrenzen einhalten wirst.
- Punkt 7.1: Dies ist Zeile 131 des Fragebogens. Hier trägst du ein, welchen Umsatz du für das Jahr der Gründung sowie den geschätzten Umsatz im Folgejahr erwartest.
- Punkt 7.3: In der Zeile 133 bestätigst du, dass du sowohl die Voraussetzungen erfüllst, um Kleinunternehmer zu sein und gleichzeitig, dass du diese Regelung in Anspruch nehmen möchtest.
Wichtig: Um in Deutschland eine Firma zu gründen, sind durchaus recht viele Hürden erforderlich (beispielsweise das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags). Wer aber einfach nur in die Selbstständigkeit starten möchte, hat es hierzulande einfach. Es gilt Gewerbefreiheit, was bedeutet, dass eine einfache Anmeldung erst einmal ausreicht.
Brauche ich einen Gewerbeschein?
Viele Kleinunter stellen sich genau diese Frage, denn dazu gibt es nicht immer eine eindeutige Antwort. Ein Freiberufler kann zum Gewerbeamt gehen, seine Selbstständigkeit anmelden und legt danach einfach mit seinem gewählten Job los, um Geld zu verdienen. Ein anderer Selbstständiger benötigt dagegen noch einen Gewerbeschein, ehe er starten darf. Doch warum diese Unterschiede?
Ob ein Gewerbeschein benötigt wird, hängt von der ausgesuchten Tätigkeit ab!
Möchtest du auf Rechnung arbeiten, dann bist du laut § 14 BGB Unternehmer. Ein Unternehmer betreibt aber nicht gleichzeitig auch ein Gewerbe. Du kannst also zwei Varianten einschlagen:
- Selbstständig: Klassische Freiberufler sind Selbstständig ohne Gewerbebetrieb. Bekannte Beispiele sind Journalisten, Fotografen, aber auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Architekten. Ähnliche Berufe dieser Art gehören ebenfalls dieser Sparte an, wie beispielsweise IT-Berater, Coaches, Designer und Co. Im § 18 EStG findest du eine Auflistung dieser selbstständigen Tätigkeiten, bei denen du keinen Gewerbeschein benötigst.
- Gewerbetreibend (mit einem Gewerbebetrieb): Alle weiteren Unternehmer, die nicht als selbstständig gelten, sind stattdessen Gewerbetreibende. Diese Unternehmer benötigen einen Gewerbeschein. Sie müssen laut § 14 der Gewerbeordnung ihre Eröffnung des Betriebs beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt des Ortes anzeigen. Hierfür musst du etwa 25 bis 40 Euro einplanen.
Wichtig: Zwischen einer selbstständigen und einer gewerblichen Tätigkeit gibt es durchaus Unterschiede in der Steuer. Besprich diese Thematik am besten mit einem Steuerberater. Hast du bei deiner Tätigkeit die freie Wahl (denn auch das gibt es), dann solltest du dich eher für den Status als Selbstständiger/Freiberufler entscheiden, da du hiermit ein paar Vorteile genießt.
Kleinunternehmen anmelden: Persönlich, schriftlich oder online?
Wenn du dich als Selbstständiger oder mit einem Kleinunternehmen anmelden möchtest, dann solltest du persönlich beim Gewerbeamt vorsprechen. Auch eine schriftliche Anmeldung wäre möglich, jedoch ist der persönliche Weg immer besser geeignet, um eventuelle Rückfragen direkt zu klären.
Einige Schritte sind durchaus auch online zu erledigen und in einigen Orten kannst du dich komplett online als Kleinunternehmer anmelden. Wichtig ist, dass du auch in diesem, sehr bequemen Fall, alle benötigten Unterlagen virtuell bereithältst und bei Bedarf hochladen kannst.
Kleinunternehmen wieder abmelden
Für die Abmeldung eines Kleinunternehmens sind nicht viele Schritte erforderlich. Wende dich einfach an das jeweilige Gewerbeamt. Du benötigst
- deinen Personalausweis
- deine Meldebestätigung
- deinen Gewerbeschein (falls du einen hattest)
Die Abmeldung kann persönlich vor ort oder wahlweise auch schriftlich erfolgen. Für dich ist die Abmeldung des Unternehmens kostenlos möglich. Du brauchst zudem nur eine Abmeldung beim Gewerbeamt vornehmen, da das Gewerbeamt diese Abmeldung automatisch dem Finanzamt mitteilt.
Unser Tipp: Wenn du dir noch nicht sicher bist, ob die Abmeldung final sein wird, dann ist eine “Ruhendmeldung” vielleicht sinnvoller. Auch diese Meldung gibst du dem Gewerbeamt an, kannst dein Unternehmen aber wieder reaktivieren.
Fazit
Wer ein Kleinunternehmen anmelden möchte und damit auf eigener Rechnung arbeiten will, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten. Besonders einfach ist es, sich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden oder, wenn mehrere Personen beteiligt sind, eine GbR beim Gewerbeamt zu gründen. Für jede Rechtsform gibt es eigene Vorgaben, sodass gut bedacht werden sollte, welche Form am besten geeignet ist. Die Kleinunternehmerregelung ist davon unberührt, da sie mit der Rechtsform nichts zu tun hat. Kleinunternehmer sein bedeutet lediglich, im vorherigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz zu haben.
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